Die Kunsthandwerkerinnen und -handwerker im Land können sich ab 15. Januar in einem Wettbewerb um die Staatspreise für das Kunsthandwerk bewerben. Bewerbungsschluss ist der 8. April 2018.
Das Land Baden-Württemberg vergibt die Staatspreise „Gestaltung Kunst Handwerk 2018“ in diesem Jahr gemeinsam mit der Stadt Meersburg. Kunsthandwerkerinnen und -handwerker können sich ab 15. Januar beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau um die Staatspreise für das Kunsthandwerk bewerben.
„Mit dem Preis wollen wir die Bedeutung, die kunsthandwerkliche Ateliers und Werkstätten für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Struktur unseres Landes haben, deutlich machen“, so Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. „Wir freuen uns auch in diesem Jahr auf zahlreiche Bewerber, die ihr Können unter Beweis stellen.“
Das Ergebnis des Wettbewerbs präsentiert das Wirtschaftsministerium zusammen mit dem Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e. V. (BdK), der Stadt Meersburg und erstmals auch den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg in der Landesausstellung Kunsthandwerk vom 8. Oktober bis 18. November 2018 im Neuen Schloss Meersburg.
Die Staatspreise „Gestaltung Kunst Handwerk 2018“
Gefragt sind selbst entworfene und hergestellte Produkte aus allen Werk- und Materialbereichen. Eine eigenständige Idee, gute Gestaltung und handwerkliche Qualität sind Voraussetzung. Aber auch Experimente und Fertigungsweisen sind erwünscht, die zu ästhetischen Innovationen und neuen Produkten führen.
Bewerbungsschluss ist der 8. April 2018. Die Bewerbung erfolgt über die Webseite des Wirtschaftsministeriums. Die Preisverleihung und Ausstellungseröffnung findet am 7. Oktober 2018 in Meersburg statt.
Insgesamt stehen Preisgelder in Höhe von 18.000 Euro zur Verfügung. Für den Staatspreis, der alle zwei Jahre vergeben wird, können bis zu sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmer nominiert werden. Drei von ihnen erhalten einen Staatspreis in Höhe von 4.000 Euro. Die drei übrigen Nominierungen sind mit einer Anerkennung von 500 Euro verbunden.
Förderpreis für das junge Kunsthandwerk
Zudem verleiht das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau gemeinsam mit dem Förderverein des Kunsthandwerks Baden-Württemberg e. V. einen Förderpreis für das junge Kunsthandwerk an Kunsthandwerkerinnen und -handwerker bis zum Alter von 35 Jahren in Höhe von 3.000 Euro. Einmalig stiftet außerdem die Handwerkskammer Ulm den Handwerkspreis in Höhe von 1.500 Euro. Dieser Preis kann an einen Handwerksbetrieb vergeben werden, der seit mindestens fünf Jahren in die Handwerksrolle einer Handwerkskammer in Baden-Württemberg eingetragen ist.
Weitere Informationen
Am Wettbewerb können sich professionell arbeitende Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker beteiligen, die ihren Wohnsitz, ihre Werkstatt oder ihr Atelier in Baden-Württemberg haben und in die Handwerksrolle einer Handwerkskammer eingetragen sind. Auch Künstlerinnen oder Künstler, die von einer öffentlich autorisierten Institution anerkannt sind, können sich bewerben. Besonders erwünscht ist die Teilnahme von Absolventinnen und Absolventen baden-württembergischer Fachhochschulen und Akademien für Gestaltung mit Wohnsitz oder Werkstatt/Atelier in Baden-Württemberg. Lehrerinnen und Lehrer, Dozentinnen und Dozenten sowie Professorinnen und Professoren an baden-württembergischen Fachhochschulen und Akademien für Gestaltung sind ebenfalls teilnahmeberechtigt.