Kinder und Jugendliche

Vorsichtige Wiederöffnung der Jugendarbeit im Land

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Im Kinder- und Jugendhilfezentrum der Heimstiftung Karlsruhe gehen unbegleitete minderjährige Ausländer, kurz UMA, einen Flur entlang. (Foto: © dpa)

Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 sind Angebote der Jugendarbeit auf lokaler Ebene wieder erlaubt. Mit der Änderung der entsprechenden Corona-Verordnung will das Land Baden-Württemberg Kindern und Jugendlichen ein Stück mehr Normalität ermöglichen.

„Kinder und Jugendliche brauchen Entfaltungs- und Entwicklungsräume. Die Jugendarbeit bietet als gleichberechtigter und eigenständiger Teil des Bildungswesens hierfür den notwendigen und sicheren Rahmen“, begründete Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha die von der Landesregierung in dieser Woche beschlossene vorsichtige Wiederzulassung der Jugendarbeit in Baden-Württemberg.

Öffnung mit Augenmaß

„Auch in der Jugendarbeit nehmen wir den Strategiewechsel hin zu einer auf den Sieben-Tage-Inzidenzen in einem Stadt- und Landkreis basierenden Öffnung mit Augenmaß vor“, sagte Minister Lucha. In Stadt- und Landkreisen, in denen an fünf Tagen in Folge eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 100 durch das zuständige Gesundheitsamt festgestellt wird, sind seit dem 15. März Angebote der Jugendarbeit nach § 11 Sozialgesetzbuch SGB VIII mit einer Beteiligtenzahl von 18 Personen im Außenbereich und zwölf Personen im Innenbereich wieder erlaubt. Stellt das zuständige Gesundheitsamt an fünf Tagen in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 fest, so erhöht sich die zugelassene Beteiligtenzahl auf 30 Personen im Außenbereich und 18 Personen im Innenbereich. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge bei oder über 100, so sind Angebote der Jugendarbeit nur präsenzlos beispielsweise als Online-Angebot zugelassen. Angebote, bei denen die Teilnehmenden und Betreuungskräfte nicht im eigenen Haushalt übernachten, sind grundsätzlich nicht gestattet.

Weiterhin Flexibilität und Innovationskraft gefordert

„Mit der Änderung der Corona-Verordnung ‚Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit‘ gehen wir einen ersten Schritt, um Kindern und Jugendlichen, die unter der Pandemie und den notwendigen Kontaktbeschränkungen besonders leiden, ein wenig Mehr an Normalität zu ermöglichen“, so Minister Lucha. „Aber auch für die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und der Jugendbildung ist dies eine wichtige Nachricht. Viele Angebote der Jugendarbeit, insbesondere in den Ferienzeiten, sind ohne das Engagement von ehrenamtlichen Kräften nicht durchzuführen. Hierfür müssen sie jedoch von den Trägern aus- und weitergebildet werden. Ich weiß, dass die Aus- und Weiterbildung häufig durch verbandsinterne landesweite Seminare und Lehrgänge stattfinden sollten, doch auch weiterhin verlangt die Pandemie von uns Flexibilität und Innovationskraft. Deswegen ermutige ich die Jugendverbände in den Stadt- und Landkreisen gemeinsame Kooperationen bei der Aus- und Weiterbildung einzugehen.“

Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit

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