Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass das Land beim Projekt Stuttgart 21 nicht zur Beteiligung an der Finanzierung weiterer Kostensteigerungen verpflichtet ist. Damit sieht sich das Landesverkehrsministerium in seiner Rechtsauffassung bestätigt.
Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7. Mai 2024: „Die Landesregierung hatte bereits 2011 beschlossen, dass sich das Land nicht an Mehrkosten beteiligt, die den vereinbarten Kostendeckel von 4,526 Milliarden Euro übersteigen und dies der Bahn mitgeteilt. Das Land hat im seit Ende 2016 andauernden gerichtlichen Verfahren überzeugend dargelegt, dass die Bahn für das Projekt Stuttgart 21 die alleinige Finanzierungsverantwortung trägt und das Land nicht zur Erhöhung seiner Zuschüsse verpflichtet ist. Heute wurde gerichtlich bestätigt, was wir seit Jahren sagen: Die Bahn ist als Projektträgerin für die Mehrkosten des Projekts Stuttgart 21 alleine verantwortlich. Die Sprechklausel ist keine Zahlungsklausel.“