Das Innenministerium und das Bundeswehrkrankenhaus Ulm arbeiten im Rettungsdienst noch stärker zusammen. Dies unterstreicht die hohe Bedeutung der zivil-militärischen Zusammenarbeit.
„Das Bundeswehrkrankenhaus in Ulm ist mit seiner herausragenden medizinischen Leistungsfähigkeit ein wichtiger Baustein der medizinischen Versorgung nicht nur von Bundeswehrangehörigen, sondern auch von zivilen Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg. Es ist bereits jetzt eng in die regionale Notfallrettung eingebunden. Diese Zusammenarbeit hat sich bereits seit Jahren bewährt und ich bin sehr dankbar, dass sich das Bundeswehrkrankenhaus Ulm künftig noch stärker im Rettungsdienst einbringt. Das dient unserem Rettungsdienst und bringt die zivil-militärische Zusammenarbeit insgesamt weiter voran“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.
Hohe Bedeutung der zivil-militärischen Zusammenarbeit
Innenminister Thomas Strobl, Professor Dr. Udo X. Kaisers, Leitender Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Ulm, und Generalarzt Dr. Johannes Backus, Kommandeur und Leitender Ärztlicher Direktor Bundeswehrkrankenhaus Ulm, hatten sich in der vergangenen Woche über die hohe Bedeutung der zivil-militärischen Zusammenarbeit ausgetauscht, die in Ulm zwischen Bundeswehrkrankenhaus und dem Landesbetrieb Universitätsklinikum beispielhaft gelebt und weiterentwickelt wird. Sie besprachen zudem eine verstärkte Zusammenarbeit auch im Rettungsdienst. So wird das Bundeswehrkrankenhaus Ulm künftig neben der Luftrettung auch im Rettungsdienst mitwirken.
Prof. Dr. Kaisers und Generalarzt Dr. Backus betonten, dass das Bundeswehrkrankenhaus Ulm seit Jahrzehnten Garant für hohe Qualität und Verlässlichkeit in der medizinischen Versorgung in der Region Ulm und darüber hinaus ist. Die enge Verbindung mit dem Universitätsklinikum Ulm und der Universität Ulm wird durch die seit Januar 2023 vereinbarten strategische Kooperation auf dem Campus Oberer Eselsberg nochmals deutlich gestärkt.
Die Krisen der vergangenen Jahre und die aktuelle Lage in der Welt zeigen, wie wichtig die Zusammenarbeit des Zivilbereichs mit der Bundeswehr ist. Somit besteht für den Sanitätsdienst der Bundeswehr ein hohes Interesse an einer verstärkten Zusammenarbeit und Vernetzung mit dem zivilen Gesundheitssystem, sodass im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) bereits vor Eintritt eines Katastrophenfalls oder eines Notstandes durch gegenseitig in der Praxis erworbene Routine die praktische Zusammenarbeit im Ernstfall sichergestellt werden kann. Das Innenministerium unterstützt die Ulmer Initiative ausdrücklich.
Neufassung des Rettungsdienstgesetzes
Der Ministerrat hatte am 28. November 2023 den Entwurf des Gesetzes zur Neufassung des Rettungsdienstgesetzes zur Kenntnis genommen und das Innenministerium beauftragt, das Anhörungsverfahren durchzuführen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass juristische Personen des Öffentlichen Rechts mit der Wahrnehmung von Aufgaben in der Notfallrettung betraut werden können. Darunter soll auch die Kooperation mit dem Bundeswehrkrankenhaus Ulm fallen. Um dies weiter klarzustellen, hat das Innenministerium im Gesetzentwurf die Kooperation mit dem Bundeswehrkrankenhaus Ulm bereits als ein Beispiel für die Anwendung dieser neuen Regelung genannt.
„Neben dem militärischen Auftrag steht das Bundeswehrkrankenhaus Ulm auch im Not- und Katastrophenfall bereit, um den Menschen in unserem Land Hilfe zu leisten – gerade auch bei großen Einsatzlagen. Baden-Württemberg pflegt eine ganz enge, gute und konstruktive Partnerschaft mit der Bundeswehr. Zum Ausdruck bringen wir diese enge Verbundenheit unter anderem mit unserem beliebten jährlichen Streitkräfteempfang. Der fachliche Austausch mit der Bundeswehr im Bereich der zivil-militärischen Zusammenarbeit erstreckt sich etwa auch auf das ABC-Abwehrkommando in Bruchsal, dessen Fähigkeiten insbesondere hinsichtlich der Dekontamination bei Unfällen mit strahlendem Material auch in zivilen Einrichtungen von besonderem Interesse ist. Und bei Waldbränden, Großschadenslagen oder einem Massenanfall von Verletzten wissen wir die Hubschraubergeschwader der Bundeswehr im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten immer an unserer Seite“, so Minister Thomas Strobl.