Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Urheberrechts-Wissensgesellschaft-Gesetzes gebilligt. Der Entwurf sieht Verbesserungen für die digitale Forschung und Lehre vor.
In der heutigen Sitzung billigte der Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Urheberrechts-Wissensgesellschaft-Gesetzes.
Er sieht diverse Verbesserungen für digitale Forschung und Lehre vor. Seit zehn Jahren hatte sich zuvor der Bundesrat gegenüber der Bundesregierung für eine entsprechende Novellierung eingesetzt. Grundlage waren die Anträge des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: „Gut, dass die Koalition die letzte Chance ergriffen hat, das Urheberrecht zu aktualisieren und mit unserer digitalen Welt in Einklang zu bringen. Das gesetzliche Update war ein überfälliger Schritt und verhindert in letzter Minute den ‚Analog-Virus‘ an den Hochschulen: Ab September hätten Studierende wieder wie vor 20 Jahren Schlange am Kopierer gestanden.“
Wenngleich nicht allen Forderungen der Länder und von Forschung und Wissenschaft im Urheberrecht Rechnung getragen wurde und eine auf fünf Jahren festgelegte Befristung des Gesetzes verankert wurde, ist das Ergebnis positiv zu bewerten.