An der Hochschule Esslingen wurden im Jahr 2008 mit großer Wahrscheinlichkeit Berufungsleistungsbezüge im Nachhinein rechtswidrig erhöht und Leistungsbezüge ohne hinreichende Leistungsbewertung gewährt. Die Aufarbeitung der Vorgänge an der Hochschule läuft.
Die Hochschule Esslingen ist im Oktober 2021 darauf aufmerksam geworden, dass dort im Jahr 2008 mit großer Wahrscheinlichkeit in insgesamt 52 Fällen rechtswidrig Berufungsleistungsbezüge im Nachhinein erhöht sowie Leistungsbezüge ohne beziehungsweise ohne hinreichende Leistungsbewertung gewährt wurden. Die Hochschule hat das Wissenschaftsministerium unmittelbar informiert und arbeitet auf dessen Veranlassung hin die Sachverhalte auf.
„Ich habe großen Respekt vor dem Rektorat der Hochschule Esslingen, das sich nach Entdecken der vermutlich fehlerhaft vergebenen Leistungsbezüge aus dem Jahr 2008 unverzüglich an das Ministerium gewandt hat und nun eine intensive, nach so vielen Jahren sehr aufwändige Aufarbeitung vollzieht“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.
Das Wissenschaftsministerium hat seinerseits die erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung und Aufarbeitung der fehlerhaften Vergaben ergriffen, darunter auch verjährungshemmende Maßnahmen hinsichtlich möglicher Regressansprüche, und begleitet und unterstützt die Hochschule. Das Ergebnis der aufwändigen besoldungsrechtlichen Aufarbeitung bleibt abzuwarten.