Mit Fördergelder des Bundes konnte in Baden-Württemberg unter Beteiligung des Sozialministeriums sowie des Landes-Behindertenbeirats eine flächendeckende Beratungslandschaft für alle Menschen mit Behinderungen geschaffen werden.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist ein neues, niedrigschwelliges Beratungsangebot, das Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige in allen Fragen zu Rehabilitations- und Teilhabeleistungen unterstützt. Seit diesem Jahr fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit rund 16,5 Millionen Euro insgesamt 63 Beratungsstellen in ganz Baden-Württemberg.
„EUTB-Angebote stärken Menschen mit Behinderung in ihrer Selbstbestimmung“, erklärte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha in Stuttgart. „Insbesondere die im Konzept angelegte Beratung durch ‚Peers‘, also von Menschen mit Behinderungen für Menschen mit Behinderungen, trägt zu einer Beratung auf Augenhöhe bei.“ Dies entspreche dem Geist der UN-Behindertenrechtskonvention. Menschen mit Behinderungen könnten als Expertinnen und Experten in eigener Sache tätig werden und ihren Teilhabebedarf selbst deutlich machen, anstatt Unterstützungsangebote übergestülpt zu bekommen, so Minister Lucha weiter.
Durch die Fördergelder des Bundes konnte in Baden-Württemberg unter Beteiligung des Ministeriums für Soziales und Integration sowie des Landes-Behindertenbeirats nun eine flächendeckende Beratungslandschaft für alle Menschen mit Behinderungen geschaffen werden – ganz gleich, um welche Einschränkungen es sich handelt.
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