Der Neubau der Augenklinik auf dem Tübinger Schnarrenberg wurde vom Verein Architekten für Krankenhausbau und Gesundheitswesen e.V. mit dem AKG-Preis 2019 ausgezeichnet. Der Preis ist eine schöne Bestätigung für die gute Arbeit, die die Bauverwaltung in Baden-Württemberg leistet.
Der Verein Architekten für Krankenhausbau und Gesundheitswesen e.V. (AKG) hat den Neubau der Augenklinik auf dem Tübinger Schnarrenberg mit dem AKG-Preis 2019 ausgezeichnet. Der Preis wird seit 2013 alle drei Jahre für herausragende Bauten im Gesundheitswesen vergeben. Die Jury wählte vorige Woche in Berlin unter 21 eingereichten Projekten den Tübinger Neubau aus. Vier weitere Beiträge wurden mit einer Anerkennung bedacht.
„Sowohl die Lage am Schnarrenberg als auch hohe Anforderungen an die technische Ausstattung der Räume machten den Neubau zu einer besonderen Herausforderung, die hervorragend und nun auch ausgezeichnet gemeistert wurde“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Durch den Zusammenschluss mit der bestehenden Hals-Nasen-Ohren-Klinik ist ein interdisziplinäres Zentrum entstanden, Behandlung und Forschung sind dabei eng verbunden. Der Preis ist eine schöne Bestätigung für die gute Arbeit, die die Bauverwaltung in Baden-Württemberg leistet. Ich gratuliere allen am Bau Beteiligten zu dieser Auszeichnung.“ Der von der Arcass Planungsgesellschaft mbH in Stuttgart geplante Neubau war vom Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Tübingen, umgesetzt worden.
Alle eingereichten Arbeiten sind noch bis zum 31. Mai 2019 im Architekturgebäude der Technischen Universität Berlin ausgestellt. Preis und Anerkennungen werden am 20. November 2019 anlässlich des 42. Deutschen Krankenhaustages auf der MEDICA in Düsseldorf feierlich übergeben.
Forschungs- und Klinikneubau der Augenklinik
Der komplexe Forschungs- und Klinikneubau der Augenklinik wurde nach vier Jahren Bauzeit im September 2016 fertig gestellt. Er hat eine Nutzfläche von 8.500 Quadratmetern. Besondere Herausforderungen bei der Planung und dem Bau waren die Hanglage des Baugrundstücks und die notwendige Verzahnung des Neubaus mit der bestehenden Hals-Nasen-Ohren-Klinik.