Die Gemeinde Tamm darf ab dem 1. März 2022 die Bezeichnung Stadt tragen. Die Gemeinde Tamm hat mehr als 12.600 Einwohner und war damit schon bislang die größte nichtstädtische Gemeinde im Landkreis Ludwigsburg.
„Die Landesregierung hat heute auf meinen Vorschlag hin den Beschluss gefasst, der Gemeinde Tamm zum 1. März 2022 die Bezeichnung ‚Stadt‘ zu verleihen. Meine herzlichen Glückwünsche anlässlich dieser für Tamm historischen Entscheidung gehen an die Bürgerinnen und Bürger und Herrn Bürgermeister Martin Bernhard“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats.
Die stadtliche Gemeinde Tamm
Nach der Gemeindeordnung kann einer Gemeinde auf Antrag die Bezeichnung „Stadt“ verliehen werden, wenn sie nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und ihren kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen „städtisches Gepräge“ trägt.
„Die Gesamtstruktur der Gemeinde Tamm bringt das mit, was eine Stadt braucht. Die vorhandene Infrastruktur und auch die Lage zwischen Stuttgart und Heilbronn bieten gute Voraussetzungen für eine weitere Aufwärtsentwicklung von Tamm. Die Gemeinde Tamm hat mehr als 12.600 Einwohner und war damit schon bislang die größte nichtstädtische Gemeinde im Landkreis Ludwigsburg. In der neuen Ortsmitte rund um das Rathaus liegen der Bürgersaal, verschiedene Einkaufsmöglichkeiten sowie der Bahnhof, die Apotheke, Arztpraxen, Bankfilialen, die Post und der Polizeiposten.
Mit der baulichen Entwicklung südlich des Rathauses und der Erschließung eines Bürgergartens nördlich des Bahnhofes wird die neue Ortsmitte sowohl städtebaulich als auch in Bezug auf die Naherholung in den kommenden Jahren weiter gestärkt. Die moderne Realschule mit mehr als 450 Schülerinnen und Schülern sowie zwei Grundschulen und acht Kindergärten sorgen für sehr gute Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten. Die Erholungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sind von überdurchschnittlicher Qualität. Was Industrie- und Gewerbebetriebe betrifft, ist Tamm mit fünf Industrie- und Gewerbegebieten mit überwiegend mittelständischen Betrieben gut aufgestellt und ist damit auch ein wichtiger Standort für viele Arbeitsplätze“, erklärte Minister Thomas Strobl.
Das macht eine Stadt aus
Für die Entscheidung, ob eine Gemeinde ein „städtisches Gepräge“ aufweist, sind insbesondere folgende Punkte maßgeblich:
- Der Ort hat mindestens 10.000 Einwohner, von denen der Hauptanteil auf ein im Wesentlichen geschlossenes Siedlungsgebiet entfallen muss.
- Städtisches Gepräge bedingt auch genügend Straßen, Gehwege, Parkplätze, Grünanlagen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, angemessene ärztliche Versorgung und Einkaufsmöglichkeiten in zumindest einem sich als Zentrum abzeichnenden Teil der Gemeinde.
- Industrie- und Gewerbebetriebe sind in maßgeblicher Zahl und Größe vorhanden.
- Die Gemeinde hat Entwicklungsmöglichkeiten in Bezug auf die Verkehrsverhältnisse und auf die Erschließung von neuem Bau-, Industrie- und Gewerbegelände.
- Die Gemeinde muss in der Regel Mittelpunkt ihres Verwaltungsraums sein, das heißt, sie muss für die umliegenden Gemeinden eine gewisse zentralörtliche Funktion erfüllen, etwa im Schulbereich oder bei der ärztlichen Versorgung.