Eine Studie im Auftrag des Umweltministeriums zeigt, wie ein zukunftsfähiges Gebäude-Energiegesetz aussehen muss, damit das Ziel klimaneutraler Gebäude bis 2045 erreicht werden kann. Es braucht umgehend ein „Gebäude-Energiegesetz 2.0“.
Baden-Württemberg legt vor: Eine jetzt veröffentliche Studie zeigt, wie ein zukunftsfähiges Gebäude-Energiegesetz (GEG) aussehen muss, damit das Ziel klimaneutraler Gebäude bis 2045 erreicht werden kann. Verbunden ist dies mit deutlicher Kritik von Landes-Umweltministerin Thekla Walker am bisherigen Gesetz, das erst im November 2020 von der Bundesregierung beschlossen worden war und das Ziel weit verfehlt, die hohen Kohlenstoffdioxid (CO2)-Emissionen zu reduzieren, die der Gebäudesektor verursacht.
Umweltministerin Walker betont: „Schon lange fordern wir vom Bund bessere gesetzliche Regelungen für mehr Energie-Effizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor. Wir brauchen umgehend ein Gebäude-Energiegesetz 2.0 (GEG 2.0). Wie das aussehen muss, haben wir jetzt mit unserer Studie vorgelegt. Klar ist: Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren: Häuser, die heute gebaut oder saniert werden, stehen noch in 25 Jahren. Wenn wir bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand wollen, dann müssen wir es ab sofort richtig und mit den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben angehen. Ansonsten verschwenden wir viel Geld für Baumaßnahmen, die wir in den kommenden Jahrzehnten noch einmal anpacken müssen.“
Expertengremium legt Eckpunkte vor
Gebäude verursachen rund 30 Prozent der Treibhausgas-Emissionen. Im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg haben das ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, das Energie Effizienz Institut und das Architekturbüro Schulze Darup erarbeitet, welche Elemente ein grundlegend neues und zukunftsfähiges Gebäudeenergiegesetz enthalten muss. Die Eckpunkte des Expertengremiums sind einem breiten Fachpublikum bereits bekannt, die Studie wurde jetzt veröffentlicht.
Ziel des GEG 2.0 ist es, die Voraussetzungen für einen klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2045 zu schaffen. Dabei soll auf eine angemessene Balance aus erneuerbaren Energien und Energieeffizienz geachtet werden. Die sogenannte graue Energie – also der Energieaufwand, der etwa für Abbau, Transport oder Entsorgung von Materialien benötigt wird –, soll ebenfalls dargestellt werden. Wichtiger Punkt ist die soziale Abpufferung – etwa durch attraktive Förderung oder gerechte Kostenverteilung.
Eckpunkte des GEG 2.0 sind unter anderem:
- Ein langfristiger und wirksamer CO2-Mindestpreis als wichtige Rahmenbedingung
- Förderung von Eigentümerinnen und Eigentümer auch für gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen (Grundsatz „Fordern und Fördern“)
- Höhere Mindeststandards für Neubauten, die deutlich über das aktuelle Niveau hinausgehen und dem Ziel der Klimaneutralität entsprechen (unter anderem Photovoltaik-Pflicht)
- Ambitionierte Anforderungen an Bestandgebäude mit vorgegebenen Klimaklassen, die stufenweise erreicht werden müssen
- Eine zielorientierte, einfachere und robuste Regelungssystematik erleichtert das Erreichen der Anforderungen: Dazu werden – als neue Anforderungsgrößen – Treibhausgas-Emissionen als eigentliche Zielgröße eines klimaneutralen Gebäudebestandes eingeführt sowie der Heizwärmebedarf als Effizienzmaßstab
- Das Aus für fossile Heizkessel
- Mehr Effizienz im Betrieb: Neue Heizanlagen müssen mit einer digitalen Echtzeit-Messeinrichtung ausgestattet sein („Effizienz-Cockpit“)
- Bessere Energieausweise bei Neubauten sowie Bestandsmaßnahmen
- Vollzug: Die Behörden werden in die Lage versetzt, das Einhalten der Anforderungen besser zu überwachen. Energieausweise werden in einer Datenbank gespeichert.
Das „Gebäude-Energiegesetz 2.0“
Das Umweltministerium hat im letzten Jahr ein Konsortium aus ifeu, Energie Effizienz Institut und dem Architekturbüro Schulze Darup damit beauftragt, Elemente für ein neues „Gebäude-Energiegesetz 2.0“ zu entwickeln. Einen Entwurf des Projekts haben die Mitglieder des Konsortiums auf der Veranstaltung „Auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand – Weiterentwicklung des Gebäudeenergierechts (GEG 2.0)“ im Rahmen der Berliner Energietage 2021 am 29. April 2021 vorgestellt.