Die 40-jährige Sozialpädagogin Stephanie Aeffner aus Eppelheim (Rhein-Neckar-Kreis) soll neue Landes-Behindertenbeauftragte werden. Das gab Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha nach einer Sitzung des Landes-Behindertenbeirates bekannt.
Der Beirat hatte zuvor die Bestellung von Aeffner unterstützt. Aeffner wird die erste selbst Betroffene sein, die das Amt der Landes-Behindertenbeauftragten ausüben wird. Bevor sie ihr Amt offiziell antreten kann, muss die Personalie noch vom Kabinett bestätigt werden.
Der Minister: „Mit Stephanie Aeffner konnten wir eine hervorragend qualifizierte Persönlichkeit für das wichtige Amt der ehrenamtlichen Landes-Behindertenbeauftragten gewinnen. Ich bin sicher, dass wir gemeinsam viele weitere Verbesserungen im Leben von Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg erreichen werden.“ Dem bisherigen Landes-Behindertenbeauftragten Gerd Weimer dankte Lucha für dessen engagierte Arbeit in den vergangenen fünf Jahren. „Gerd Weimer hat neue Maßstäbe im Amt des Landes-Behindertenbeauftragten gesetzt und durch seine engagierte und erfolgreiche Arbeit gezeigt, wie unverzichtbar das Amt ist.“
Der/die ehrenamtlich tätige Landes-Behindertenbeauftragte ist als Nicht-Regierungsmitglied unabhängig und weisungsungebunden. Er/sie wirkt auf die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf allen staatlichen Ebenen hin und berät und unterstützt hierbei Politik und Verwaltung. Außerdem fungiert er/sie als Beschwerde- und Qualitätssicherungsstelle für behinderte Menschen und deren Verbände.
Stephanie Aeffner
Stephanie Aeffner, die selbst Rollstuhlfahrerin ist, ist seit vielen Jahren haupt- und ehrenamtlich für und mit Menschen mit Behinderungen engagiert. Sie besitzt vielfältige Erfahrungen in deren Beratung und Begleitung. Der Minister: „Aufgrund ihres langjährigen Engagements für Menschen mit Behinderungen kann Stephanie Aeffner deren Interessen kenntnisreich und glaubwürdig vertreten und Politik und Verwaltung in den kommenden Jahren wertvolle Impulse zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land geben.“
Aeffner wurde in einem vom Sozial- und Integrationsministerium durchgeführten Interessenbekundungsverfahren aus mehreren Interessentinnen und Interessenten ausgewählt. Entsprechend der Vorgaben des neuen Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes hat der Landes-Behindertenbeirat sein Benehmen für die Bestellung ins Amt erteilt.
Dank an Gerd Weimer
Mit der Bestellung von Stephanie Aeffner endet die fünfjährige Amtszeit des bisherigen Landes-Behindertenbeauftragten Gerd Weimer aus Tübingen (68). Im Namen der gesamten Landesregierung dankte Minister Lucha Weimer für dessen Arbeit. „Gerd Weimer war zur richtigen Zeit im richtigen Amt. Sein großer persönlicher Einsatz in den letzten Jahren hat zu deutlichen Verbesserungen im Alltag von Menschen mit Behinderungen geführt. ‚Wer Inklusion will, sucht Lösungen, wer sie nicht will, sucht Argumente‘ und ‚Nichts über uns ohne uns‘ - das waren Gerd Weimers Maximen, die er in den letzten fünf Jahren engagiert, hartnäckig und erfolgreich mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verfolgt hat.“
Gerd Weimer war der erste unabhängige und weisungsungebundene Landes-Behindertenbeauftragt in Baden-Württemberg. Schwerpunkte seiner Arbeit lagen unter anderem auf der Inklusion im Bildungsbereich, der Dezentralisierung der Komplexeinrichtungen für behinderte Menschen, der Beachtung des menschenrechtlichen Ansatzes der UN-Behindertenrechtskonvention bei Gesetzen und Verordnungen des Landes, der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, der umfassenden Barrierefreiheit im Alltag und der Auflösung des scheinbaren Widerspruchs von Denkmalschutz und Barrierefreiheit. Auch die Erarbeitung des Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention begleitete Weimer aktiv und organisierte ein bundesweit einmaliges partizipatives Verfahren, bei dem sich betroffene Menschen selbst mit ihren Erfahrungen und Teilhabebedarfen einbringen konnten.
Inklusion und Teilhabe sah Gerd Weimer immer als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die keine Zuschauer, sondern nur Aktive kennt und die sozialräumlich organisiert und entwickelt werden muss. Bei alledem war es ihm stets ein Anliegen, dass es beim gemeinsamen Wohnen, Leben, Lernen und Arbeiten von Menschen mit und ohne eine so genannte Behinderung keine Inklusionsverlierer geben darf und auch Menschen mit schweren Beeinträchtigungen das Menschenrecht auf Inklusion und Partizipation vollumfänglich zustehen muss.