Das Kultusministerium hat 19 Anträge zur Einrichtung einer Ganztagsschule zum Schuljahr 2021/2022 bewilligt. Ganztagsschulen sorgen für mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Im Schuljahr 2021/2022 gehen weitere 13 Schulen mit dem schulgesetzlich verankerten Ganztagskonzept an den Start. Mit 12 neuen Grundschulen sowie einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt Lernen gibt es künftig insgesamt 509 schulgesetzlich verankerte Ganztagsschulen im Land. Hinzu kommen sechs weiterführende Schulen, die nach dem alten Landeskonzept (Schulversuch) arbeiten. Insgesamt hat das Kultusministerium damit zum kommenden Schuljahr alle 19 eingereichten und genehmigungsfähigen Anträge zur Einrichtung einer Ganztagsschule bewilligt – vier Anträge mehr als im Vorjahr.
Mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit
„Die Pandemie hat uns einmal mehr vor Augen geführt, dass Schule nicht nur ein Ort des Lernens ist, sondern auch ein Ort der Begegnung. Das gilt insbesondere für Ganztagsschulen. Denn hier spielt sich viel Zeit im Leben der Schülerinnen und Schüler ab“, sagte Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und fügt an: „Die Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern profitieren zudem von den vielen Vorteilen, die Ganztagsschulen mit sich bringen: Mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf – um nur einige zu nennen. Umso wichtiger ist es daher, sie auszubauen und zu fördern“.
Acht Grundschulen haben sich für die Wahlform entschieden. Das heißt, an der Schule werden sowohl Ganztags- als auch Halbtagsschülerinnen und -schüler unterrichtet. Davon möchte eine Grundschule den Ganztagsbetrieb in Wahlform sukzessive aufbauen. Vier Grundschulen haben die verbindliche Form gewählt, davon drei mit sukzessivem Aufbau. Unabhängig von der gewählten Form besteht für die Schulen die Möglichkeit, einen Teil der zusätzlichen Lehrerwochenstunden in Geldmittel umzuwandeln (Monetarisierung). Diese Möglichkeit nehmen acht Grundschulen in Anspruch. Sie können damit die Angebote von Musikschulen, Sportvereinen oder anderer außerschulischer Partner finanzieren.
Hohe Investitionen in Qualität der Ganztagsbetreuung
„Eltern wünschen sich Flexibilität und eine qualitativ hochwertige Betreuung. Wir wollen in Baden-Württemberg beiden Ansprüchen gerecht werden. Dafür setzen wir auf ein konstruktives Nebeneinander von Ganztag und kommunalen Betreuungsangeboten, die wir beide finanziell unterstützen – unter anderem mit den Mitteln des Bundes“, so Eisenmann. Hier hat sich das Kultusministerium Ende vergangenen Jahres erfolgreich dafür eingesetzt, dass die kommunalen Betreuungsangebote auch bei der Förderung des Bundes berücksichtigt werden und ebenfalls von den rund 97,6 Millionen Euro finanzieller Förderung profitieren können. Mit den Mitteln des Bundes soll in den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder investiert werden.
Klare Qualitätsstandards für Ganztagsschulen
Die finanzielle Förderung wird zudem durch inhaltliche Unterstützungsangebote des Landes und Vorgaben für die Qualität der Ganztagsangebote flankiert. So hat das Kultusministerium in Zusammenarbeit mit Professorin Dr. Anne Sliwka von der Universität Heidelberg den „Qualitätsrahmen Ganztagsschule BW (PDF)“ erarbeitet, der zum Schuljahr 2019/2020 verbindlich eingeführt wurde. Dieser bietet den Schulen klare Qualitätsstandards zu deren Orientierung und um die Arbeit der am Ganztag beteiligten Personen zu stärken und zu unterstützen. „Bei der Ganztagsbetreuung setzen wir in Baden-Württemberg auf Wahlfreiheit und auf Qualität. Damit entlasten wir einerseits die Eltern und ermöglichen andererseits den Kindern auch nachmittags eine individuelle Förderung “, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.
Liste der einzelnen Schulstandorte
Anträge im Schuljahr 2021/2022 – Ganztagsschulkonzept für Grundschulen und Grundstufen von sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen in Baden-Württemberg gemäß § 4a Schulgesetz:
Regierungspräsidium | Staatliches Schulamt | Schulart | Schulname | Ort |
Grundschulen | ||||
Stuttgart | Göppingen | Gemeinschaftsschule | Schillerschule | Heubach |
Stuttgart | Ludwigsburg | Grundschule | Grundschule Pattonville | Remseck |
Stuttgart | Künzelsau | Grundschule | Welzbach Grundschule | Werbach |
Stuttgart | Nürtingen | Gemeinschaftsschule | Gotthard-Müller-Schule | Filderstadt |
Stuttgart | Backnang | Grundschule | Kastenschule Grundschule | Winnenden |
Karlsruhe | Mannheim | Grundschule | Walter-Hohmann-Schulverbund | Hardheim |
Karlsruhe | Mannheim | Grundschule | Theodor-Heuss-Schule | Oftersheim |
Karlsruhe | Mannheim | Grundschule | Albert-Schweitzer-Schule Weinheim | Weinheim |
Karlsruhe | Rastatt | Grundschule | Vincenti-Grundschule Baden-Baden | Baden-Baden |
Tübingen | Albstadt | Grundschule | Kirchgrabenschule | Albstadt |
Tübingen | Tübingen | Grundschule | Rulamanschule | Grabenstetten |
Tübingen | Tübingen | Grundschule | Grundschule an der Steinlach | Tübingen |
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren | ||||
Karlsruhe | Mannheim | Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt Lernen | Johann-Sebastian-Bach-Schule | Weinheim |
Anträge auf Einrichtung eines Ganztagsbetriebs in offener Angebotsform zum Schuljahr 2021/2022:
Regierungspräsidium | Staatliches Schulamt | Schulart | Schulname | Ort |
Realschulen Neuanträge | ||||
Freiburg | Konstanz | Realschule | Realschule Trossingen | Trossingen |
Freiburg | Konstanz | Realschule | Gerhard-Thielcke-Realschule | Radolfzell |
Stuttgart | Heilbronn | Realschule | Luise-Bronner-Realschule | Heilbronn |
Stuttgart | Nürtingen | Realschule | Neue Schule Esslingen | Esslingen |
Gymnasium Neuantrag | ||||
Freiburg | Konstanz | Gymnasium | Gymnasium Trossingen | Trossingen |
Schulverbund Neuantrag | ||||
Freiburg | Freiburg | Schulverbund | Theodor-Frank-Schule – Werkreal- und Realschule | Teningen |
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Ganztagsschule in Baden-Württemberg