Aufgrund nicht erfüllter Auflagen wurde der Schlachtbetrieb in Tauberbischofsheim nach dem ersten regulären Schlachttag wieder eingestellt. Das Veterinäramt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis sah den tierschutzgerechten Schlachtbetrieb nicht gewährleistet.
Der Schlachtbetrieb am Schlachthof Hynek in Tauberbischofsheim wurde nach dem ersten regulären Schlachttag im Rahmen des eingeschränkten Betriebes am Mittwoch (18. April) durch das Veterinäramt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis wieder eingestellt. Der eingeschränkte Betrieb hat gezeigt, dass entgegen den Auflagen nach der Probeschlachtung in der vergangenen Woche einzelne Maßnahmen nicht so umgesetzt wurden, dass ein jederzeit tierschutzgerechter Schlachtbetrieb gewährleistet werden kann. Die Behörden haben deshalb umgehend reagiert und den eingeschränkten Betrieb eingestellt. Dieses Vorgehen zeigt, dass die Kontrollen funktionieren und die Entscheidung einer engen Begleitung durch die Behörden richtig war. Der Schlachtbetrieb wird daher bis zur vollständigen Umsetzung des ohnehin geplanten Einbaus der neuen Betäubungsfalle geschlossen bleiben. Danach wird auf Grundlage einer erneuten Probeschlachtung geprüft, ob und unter welchen Auflagen der Betrieb wieder aufgenommen werden darf. Der Schlachthof stimmt dem Vorgehen zu.
Die Genehmigung für eine Wiederaufnahme der Schlachtung wurde in der vergangenen Woche unter strengen Auflagen erteilt. Dies beinhaltete unter anderem, dass nur bestimmte Tiere (zum Beispiel eingeschränkte Gewichtsklassen) zur Schlachtung zugelassen wurden und die Anzahl auf 15 Tiere pro Stunde reduziert wurde. Die Schlachtung durfte nur in enger Abstimmung und unter Überwachung durch das Veterinäramt erfolgen.
Minister Peter Hauk lobte das konsequente Vorgehen der Veterinäre vor Ort. Das zeige, dass die Kontrollen funktionieren und die Vorgabe, dass der Tierschutz Priorität habe, umgesetzt werde. Diese konsequente Linie werde fortgesetzt, so der Minister.