EnBW-Deal

Schiedsspruch zu EnBW-Deal liegt vor

Lesezeit: 3 Minuten
  • Teilen
  •  
Edith Sitzmann, Finanzministerin (Bild: © dpa)

In Sachen EnBW-Deal hat das internationale Schiedsgericht ICC die Klage des Landes, aber auch die Widerklage der EDF gegen das Land abgewiesen. Die Landesregierung hatte zwar stichhaltige Hinweise, dass der vom Land bezahlte Kaufpreis deutlich zu hoch war. Das Schiedsgericht folgte dem jedoch nicht.

Finanzministerin Edith Sitzmann sagte dazu: „Die Entscheidung des Schiedsgerichts hat uns überrascht und wir bedauern das Ergebnis sehr. Das Gericht hat die Klage des Landes, aber auch die Widerklage der EDF gegen das Land abgewiesen. Die Landesregierung hatte stichhaltige und durch Unternehmensbewertungen untermauerte Hinweise, dass der vom Land bezahlte Kaufpreis deutlich zu hoch war.“

Auch das Urteil des Staatsgerichtshofs zum Aktienrückkauf und der Bericht des Rechnungshofs vom 26. Juni 2012 sowie weitere juristische und betriebswirtschaftliche Auswertungen hätten die Auffassung des Landes bestätigt. Ministerin Sitzmann: „Die Schiedsklage musste erhoben werden, um die Interessen des Landes und der Steuerzahler zu wahren. Ein Verfahren vor ordentlichen Gerichten war im Vertrag leider ausgeschlossen. Dabei hilft es den Steuerzahlern nicht, dass es eine knappe Entscheidung war.“

Das Land werde nun den umfangreichen, in englischer Sprache abgefassten Schiedsspruch prüfen, um dann zu entscheiden, wie es weiter verfährt. Die Entscheidung sei erst am Mittwochabend ergangen. „Es ist an meinem ersten Arbeitstag zu früh, über Details oder die weitere Vorgehensweise des Landes zu sprechen“, sagte Finanzministerin Sitzmann.

Hinweise für einen zu hohen Kaufpreis

Als das Land die Schiedsklage durch die Neckarpri GmbH am 15. Februar 2012 erhob, gab es stichhaltige Hinweise darauf, dass der Kaufpreis erheblich zu hoch war. So fanden sich in den Akten zum Kauf keine Hinweise, dass der Kaufpreis mittels anerkannter Standards ermittelt und überprüft worden war.

Es fand sich in den Akten lediglich die von Morgan Stanley durchgeführte sogenannte Fairness Opinion. Diese stellte keine Ermittlung und Überprüfung des Kaufpreises nach anerkannten Standards dar.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG hatte im Rahmen der im Nachgang durchgeführten Überprüfung des EnBW-Deals dargelegt, dass die Fairness Opinion nicht nur große Mängel aufwies, sondern auch zu viel bezahlt worden sei. Die Neckarpri GmbH hatte beantragt, dass die EDF zur Zahlung von rund 840 Millionen Euro verurteilt werde.

Für die Überzeugung des Landes sprach auch der Bericht des Rechnungshofs vom 26. Juni 2012, das Urteil des Staatsgerichtshofs zum Aktienrückkauf und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die damals für das Land handelnden Personen und den damaligen Vorstandsvorsitzenden von Morgan Stanley Deutschland.

Auch das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Wertgutachten untermauerte die Auffassung des Landes.

Ferner konnte das Land im Schiedsverfahren seine Rechtsauffassung, dass bei einem überhöhten Kaufpreis grundsätzlich ein Rückforderungs- beziehungsweise Rückabwicklungsanspruch des Landes aufgrund der Vorgaben des europäischen Beihilferechts entstehen kann, durch Rechtsgutachten darlegen. Die Richtigkeit dieser Rechtsauffassung wurde dem Land von der Europäischen Kommission in einer ausführlichen Stellungnahme, die das Schiedsgericht von dieser angefordert hatte, bestätigt. Bedauerlicherweise hat das Schiedsgericht diese Stellungnahme der Europäischen Kommission nicht beachtet.

Im Übrigen ist anzumerken, dass das Schiedsgericht den Schiedsspruch nicht einstimmig gefällt hat.

Die Gerichtskosten trägt nach dem Schiedsspruch das Land zu 75 Prozent und EDF zu 25 Prozent. Insgesamt entfallen auf das Land Kosten von etwas über 9,5 Millionen Euro. Davon sind vier Millionen Euro an die Beklagte zu zahlen und etwa 1,2 Millionen Euro fallen für das Schiedsgericht an.

Weitere Meldungen

Datenarbeit und Tablet, Laptop mit Architekturprojekt auf der Baustelle am Schreibtisch im Büro.
Landes- und Regionalplanung

Neues Landesplanungsgesetz verabschiedet

Ausbilderin mit Lehrling
Berufsorientierung

Praktikumswochen starten am 31. März

Ein Facharbeiter steht im Bosch Werk in Reutlingen vor einer Charge von Radarsensoren für die Automobilindustrie (Bild: © dpa).
Wirtschaft

Land ist weiter spitze bei Patentanmeldungen

Ein Stempel mit der Aufschrift "Bürokratie" liegt auf Papieren.
Europa

Bürokratieabbau bei EU-Regulierungen vorantreiben

Eine Frau steckt ihren Stimmzettel für die Bundestagswahl in einem Wahllokal in eine Wahlurne.
Bundestagswahl

Endgültiges Landesergebnis der Bundestagswahl 2025

Kernkraftwerk Neckarwestheim
Kernenergie

Defekte Brandschutztür im Kernkraftwerk Neckarwestheim

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 11. März 2025

Eine Pflegekraft hilft einer alten Frau beim Trinken aus einem Becher in einem Seniorenheim (Bild: Patrick Pleul / dpa)
Pflegestatistik 2023

Starker Zuwachs an Pflegebedürftigen im Land

Eine Lehrerin in der Grundschule mit Schülerinnen und Schülern.
Schule

Rund ein Drittel der Teilneh­menden bestehen Potenzialtest

Symbolbild: Schatten von Händen einer erwachsenen Person und dem Kopf eines Kindes sind an einer Wand eines Zimmers zu sehen. (Bild: dpa)
Schule

Schutzkonzepte gegen sexuali­sierte Gewalt für alle Schulen

Roboterarm in einer Fabrik
Innovation

Land stellt Innovations- und Zukunftsagenda vor

Logo des Förderwettbewerbs „Natur nah dran“. (Bild: NABU Baden-Württemberg)
Naturschutz

Weitere Förderung für Blüh- und Grünflächen

Eine Frau sammelt in einem Wald Bärlauchblätter ein, die den Waldboden fast komplett bedecken. (Bild: dpa)
Verbraucherschutz

Wichtige Hinweise zum Sammeln von Bärlauch

Glücksteinquartier in Mannheim
Flächenmanagement

Flächenrecyclingpreis 2025 für Mannheim und Wangen

Schülerinnen und Schüler melden sich in einer Klasse.
Bürgerengagement

Mehr Menschen leisten Freiwilliges Soziales Jahr