Erneut war das Weihnachtsfest von den Maßnahmen und Einschränkungen zum Schutz vor dem Corona-Virus geprägt. Zur Bewältigung der Versammlungslagen waren landesweit am Weihnachtswochenende rund 730 Polizistinnen und Polizisten eingesetzt. Bei den regulären Kontrollen wurden 220 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt.
„Weihnachten ist normalerweise eine Zeit vieler Begegnungen, in denen man sich mit seiner Familie und seinen Freunden trifft. Zu Weihnachten 2021 hat uns allen aber auch an diesen Feiertagen die Corona-Pandemie einiges abverlangt. Die Tage zwischen Heiligabend und dem Zweiten Weihnachtstag sind aus Sicht unserer Polizei freilich überwiegend friedlich verlaufen: Das zeigt, dass die große Mehrheit in unserer Gesellschaft die pandemische Lage weiterhin ernst nimmt und sich an die Einschränkungen hält. Mit Blick auf Omikron und die kommende Entwicklung hoffe ich sehr, dass das so bleibt“, sagt der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.
29 Versammlungen polizeilich begleitet
Auch an den Festtagen fanden landesweit mehrere Proteste gegen die bestehenden Corona-Regelungen statt. Insgesamt wurden 29 Versammlungen mit rund 2.200 Teilnehmenden polizeilich begleitet. Hierunter waren auch Protestspaziergänge in Reutlingen und Bad Mergentheim, die zuvor behördlich verboten wurden. In Reutlingen demonstrierten am Ersten Weihnachtsfeiertag bis zu 500 Personen in mehreren Gruppen und an unterschiedlichen Örtlichkeiten. Durch die Polizei wurden mehrere Verstöße, insbesondere gegen das Versammlungsgesetz, zur Anzeige gebracht. Darüber hinaus erteilten die Einsatzkräfte 130 Platzverweise. Am 26. Dezember 2021 setzte die Polizei in Bad Mergentheim das per Allgemeinverfügung erlassene Versammlungsverbot konsequent durch und erteilte rund 100 Personen Platzverweise, die trotz des Verbotes unangemeldet demonstrieren wollten.
„Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Wer sich aber über behördliche Auflagen hinwegsetzt oder gar Verbote ignoriert, der muss mit einer Anzeige der Polizei rechnen. Bei einer Teilnahme an einer verbotenen Versammlung droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro, die Organisation ist eine Straftat, die wir konsequent verfolgen“, erklärt Innenminister Thomas Strobl.
Insgesamt setzte die Polizei zur Bewältigung der Versammlungslagen von Freitag, 24. Dezember 2021, bis Sonntag, 26. Dezember 2021, landesweit rund 730 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ein.
220 Verstöße bei Kontrollen am Wochenende festgestellt
Über das Wochenende wurden durch den Polizeivollzugsdienst mehr als 220 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt. Dabei wurden rund 4.000 Personen und beinahe 1.900 Fahrzeuge kontrolliert. Ein Großteil der Verstöße bezog sich hierbei auf die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (rund 180 Verstöße).
„Die vierte Welle der Pandemie ist noch nicht überwunden und schon droht uns mit Blick auf die Virus-Variante Omikron ein fließender Übergang in eine fünfte Welle. Mehr denn je sind nun Geduld und Disziplin aller Bürgerinnen und Bürger gefordert. Seit Monaten arbeiten die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen unermüdlich. Wir alle haben es in der Hand, unser Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen und die Versorgung nicht leichtsinnig aufs Spiel zu setzten. Dazu gehört, sich impfen zu lassen, dazu gehört auch solidarisches Verhalten“, so Innenminister Thomas Strobl abschließend.
Impfkampagne in Baden-Württemberg „dranbleibenBW“
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