Eine Online-Petition fordert die Einführung der vierten Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen. Die zusätzliche Reinigungsstufe entfernt Arzneimittelrückstände oder Haushaltschemikalien aus dem Abwasser.
Umweltminister Franz Untersteller freut sich, dass über die vierte Reinigungsstufe von kommunalen Kläranalagen nun auch in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Dazu beigetragen hat die Online-Petition von Christina Bosch aus Blaubeuren (Alb-Donau-Kreis), die bereits mehr als 48.000 Menschen unterschrieben haben. Und die sie an Untersteller überreichte. Sie fordert darin, dass die vierte Reinigungsstufe verbindlich in Deutschland eingeführt werden sollte, weil sie Spurenstoffe zum Beispiel Rückstände von Arzneimittelwirkstoffen aus dem Abwasser herauszufiltern vermag.
„Ich finde es gut, dass so vielen Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg eine gute Wasserqualität und ein lebendiges Ökosystem am Herzen liegt“, sagte der Umweltminister. Das Land setze schon seit mehreren Jahren hohe Fördermittel dafür ein, dass unsere Gewässer als Lebensraum für eine Vielzahl von aquatischen Organismen, für den Erhalt der biologischen Vielfalt und des ökologischen Gleichgewichts geschützt werden, erklärte Untersteller. „Wir machen da schon sehr viel.“
Aktuell 15 Kläranlagen im Land mit der vierten Reinigungsstufe
Aktuell sind bereits 15 kommunale Kläranlagen mit der vierten Reinigungsstufe ausgerüstet, bei weiteren 17 Kläranlagen wird eine solche Reinigungsstufe gerade gebaut oder geplant. „Damit kann Abwasser von bis zu 2,2 Millionen Menschen von Spurenstoffen gereinigt werden – vorsorglich und über die gesetzlichen Anforderungen hinaus“, stellte Untersteller klar. „Damit sind wir Vorreiter in Deutschland.“
Der Ausbau soll vor allem an besonders sensiblen Gewässern wie dem Bodensee und an Bächen und Flüssen intensiviert werden, die einen hohen Anteil an Kläranlagenablauf aufweisen. Der Umweltminister erinnerte aber daran, dass sich niemand im Land Sorgen darum machen muss, dass unzureichend geklärtes Abwasser in die Gewässer gelangt. „Mir ist wichtig zu betonen, dass der in der Abwasserverordnung verankerte Stand der Technik von den meisten der etwa 900 kommunalen Kläranlagen in Baden-Württemberg sogar übertroffen wird.“ Deshalb bestehe keine Notwendigkeit, die vierte Reinigungsstufe flächendeckend einzuführen.
Umweltministerium: Kläranlagen mit einer Reinigungsstufe zur gezielten Spurenstoff-Elimination