Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau des französischen Kernkraftwerks Fessenheim bis 30. April 2024 einsehen und kommentieren.
Die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau des französischen Kernkraftwerks Fessenheim können Bürgerinnen und Bürger vom 25. März bis 30. April 2024 im Rahmen der grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung einsehen und kommentieren. Zu den verfügbaren Unterlagen gehören insbesondere die Umweltverträglichkeitsstudie, die sich mit den möglichen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf den Menschen, auf Tiere, Pflanzen, Boden, Luft und Wasser befasst sowie eine Bewertung durch die französische Umweltbehörde Autorité Environnementale. Die Beschreibung des Verfahrens und die nichttechnische Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie liegen in deutscher Sprache vor.
Unterlagen in Papierform und online verfügbar
Die Unterlagen können in Papierform im Regierungspräsidium Freiburg sowie in den Gemeinden Hartheim und Neuenburg eingesehen werden. Des Weiteren sind sie online über die Bekanntmachungen auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zugänglich und im Portal Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) der Länder verfügbar. Auf diesen Seiten finden sich auch weitere Informationen zum Thema.
Bürgerinnen und Bürger können ihre Stellungnahmen oder Einwendungen in deutscher Sprache direkt bei den für das Verfahren zuständigen französischen Behörden vorbringen.
Kernkraftwerk Fessenheim
Das Kernkraftwerk Fessenheim wurde 2020 endgültig abgeschaltet. Seit August 2022 sind alle Brennelemente vom Standort entfernt. Die Vorbereitungen für den Rückbau sind im Gange. Für den Rückbau selbst ist ein Stilllegungsdekret der französischen Regierung erforderlich, mit dem der Rückbau genehmigt wird. Die Erteilung dieser Genehmigung ist 2025 geplant. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingebrachte Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch die Stellungnahmen von Behörden werden in dem Verfahren berücksichtigt. Auch das Land Baden-Württemberg plant eine Stellungnahme abzugeben. Hierzu werden die Unterlagen von Expertinnen und Experten des Umweltministeriums und des Regierungspräsidiums Freiburg bewertet.