Landwirtschaft

Neunter Förderaufruf der Europäischen Innovationspartnerschaft

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Ein Bio-Bauer bringt mit seinem Traktor und einem Tankwagen als Anhänger, die angefallende Jauche auf einer Wiese aus. (Bild: dpa)
Symbolbild

Im Rahmen des neunten Förderaufrufs der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ unterstützt das Land mit zusätzlich vier Millionen Euro die Innovationskraft der Landwirtinnen und Landwirte.

„Mit dem neuen Förderaufruf (PDF) der Europäischen Innovationspartnerschaft setzen wir die Erfolgsgeschichte der Europäischen Innovationspartnerschaft ,Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft‘ (EIP-AGRI) in Baden-Württemberg fort. Seit dem Jahr 2015 haben wir bereits 60 innovative und kreative Projektideen über die EIP-AGRI erfolgreich unterstützt. Obwohl die Themen vielfältig sind, haben diese Projekte zwei Gemeinsamkeiten: Im Fokus steht die Entwicklung von innovativen Lösungen, die direkt in der landwirtschaftlichen Praxis Anwendung finden sollen. Darüber hinaus ist insbesondere die Kooperation von landwirtschaftlicher Praxis und der Wissenschaft gefragt. Praktische Kompetenzen und Erfahrungen treffen auf wissenschaftliches Know-how. Wir wollen über die EIP-AGRI die Vernetzung und Zusammenarbeit von Wissenschaft und landwirtschaftlicher Praxis im Land weiter stärken. So nutzen wir die Chance, Innovationsprozesse zu beschleunigen und die Landwirtschaft in Baden-Württemberg weiterzuentwickeln“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich des EIP-Förderaufrufs.

Einreichungen bis zum 16. Juli 2024 möglich

Projektvorschläge können bis Dienstag, den 16. Juli 2024, beim Regierungspräsidium in Stuttgart eingereicht werden. Die Projektvorschläge müssen auf landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ausgerichtet sein. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Ein Projektbeginn ist nach erfolgreichem Durchlaufen der Stufe 1 des Förderfahrens (Antragsverfahren) frühestens mit vorzeitigem Maßnahmenbeginn im Herbst 2024 möglich. Der neunte EIP-Förderaufruf ist der erste EIP-Aufruf nach den Rahmenbedingungen der Förderperiode der Europäischen Union (EU) der Jahre 2023 bis 2027 im Rahmen des Strategieplans 2023 bis 2027 der Gemeinsamen Agrarpolitik.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bietet daher allen Interessierten eine Online-Informationsveranstaltung via Webex am Mittwoch, dem 12. Juni 2024, zu den neuen Rahmenbedingungen der EIP-Förderperiode an. Um Anmeldung wird per E-Mail bis spätestens Montag, den 10. Juni 2024 gebeten.

Schwerpunkt innovative Bewirtschaftungs- und Vermarktungsformen im Weinbau

Die Schwerpunktthemen des neuen EIP-Aufrufes sind weit gefasst. Neben innovativen Lösungen in den Bereichen Landbewirtschaftung, Tierhaltung/Tierzucht, Verarbeitung und Vermarktung werden mit dem Förderaufruf besondere Schwerpunkte auf innovative Bewirtschaftungs- und Vermarktungsformen im Weinbau und auf neue Kulturverfahren und alternative Kultursubstrate im Gartenbau gesetzt.

Die EIP-AGRI setzt auf eine aktive Mitwirkung und Mitgestaltung aller Projektpartnerinnen und Projektpartner. Es können keine Projekte unterstützt werden, die rein wissenschaftliche Studien umfassen. Aktuell werden über die EIP-AGRI 29 Projekte umgesetzt. 31 EIP-Projekte sind bereits abgeschlossen worden.

Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum: Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI)

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