Das Land weitet seine Förderung für ehrenamtlich betriebene Bürgerbusse aus. Neben einem Landeszuschuss für die Anschaffung eines Fahrzeuges gibt es zur Stärkung ehrenamtlich organisierter Verkehrsangebote jetzt auch eine Verwaltungskostenpauschale.
Das Land weitet seine Förderung für ehrenamtlich betriebene Bürgerbusse aus. Bisher konnten Bürgerbusvereine schon einen Landeszuschuss für die Anschaffung eines Fahrzeuges beantragen. Ab diesem Jahr gibt es zusätzlich eine Verwaltungskostenpauschale unter anderem für Sach- und Verwaltungsangaben der ehrenamtlichen Organisationen.
Verwaltungskostenpauschale stärkt ehrenamtlich organisierte Verkehrsangebote
Minister Winfried Hermann erklärte: „Bürgerbusse haben gerade in ländlichen Regionen große Bedeutung, um Lücken im ÖPNV-Angebot zu schließen und den Menschen eine Mobilitätsalternative zum Auto zu eröffnen. Mit der Pauschale fördern wir diese Form der selbstorganisierten Mobilität.“
Wichtig sei, dass die Fahrpläne mit denen der ortsansässigen Verkehrsverbünden abgestimmt seien. „Um das Angebot für alle zugänglich zu machen ist eine Abstimmung der unterschiedlichen Verkehrsleistungen unumgänglich und wird als notwendiges Förderkriterium vom Jahr 2019 an aufgenommen“, erläuterte der Minister.
Mit dem neu aufgesetzten Programm unterstützt das Land pauschal die Kosten für die Organisation von Bürgerbussen. Dabei sind die einfache Antragstellungsform und die vergleichsweise unkomplizierte Abrechnungsmethode wichtige Aspekte. In der jährlichen Pauschale sind neben den Aufwendungen für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, sowie Verwaltungsausgaben, Sachkosten und Gebühren auch die Ausgaben für die Schulung der ehrenamtlich tätigen Personen enthalten. Nicht gefördert werden Betriebskosten, wie zum Beispiel für Treibstoff, Wartung, Reparatur und Versicherung der Fahrzeuge.
Das Land hält Finanzmittel in Höhe von jährlich 90.000 Euro bereit. Eine Förderung pro antragstellender Organisation ist bis höchstens 1.500 Euro und pro Kalenderjahr möglich. Für das Jahr 2018 sind Anträge bis zum 30. November 2018, für die Folgejahre zwischen dem 1. August und dem 30. September einzureichen. Die Antragstellung erfolgt bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW).
Die Antragstellung ist auch in elektronischer Form möglich unter buergerbus@nvbw.de.