Christof Kleiner ist neuer Leiter der Abteilung für Straf- und Gnadenrecht im Justizministerium. Er ist Nachfolger von Frank Rebmann, der als Generalstaatsanwalt an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart gewechselt ist.
Christof Kleiner ist neuer Leiter der Abteilung für Straf- und Gnadenrecht im Ministerium der Justiz und für Migration. Er tritt damit die Nachfolge von Frank Rebmann an, der Ende April 2024 als Generalstaatsanwalt an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wechselte. Im Rahmen einer Feierstunde überreichte Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges Christof Kleiner seine Ernennungsurkunde und wünschte ihm Erfolg und Freude bei seiner künftigen Aufgabe.
Ministerin Gentges sagte: „Im Bereich des Strafverfahrensrechts und des Gerichtsverfassungsrechts ist Christof Kleiner der ausgewiesene Kenner in der baden-württembergischen Justiz. Er vereint Pragmatismus mit fachlicher Exzellenz und versteht es, mit seiner direkten und schnörkellosen Art genau die richtigen Fragen zu stellen. Auch als Führungskraft hat er sich ausgezeichnet: Durch seine offene und nahbare Art motiviert und integriert er auf ganz natürliche Weise seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Christof Kleiner ist ein Kollege, der sich jeder Herausforderung stellt und der jeder Herausforderung gewachsen ist. Ohne Frage ist er genau die richtige Wahl für die Abteilungsleitung.“
Zur Person: Christof Kleiner
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau, Münster und der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, folgte ab April 1991 das Referendariat im Landgerichtsbezirk Stuttgart. Im März 1994 trat Christof Kleiner in den höheren Justizdienst ein und wurde zunächst dem Verwaltungsgericht Stuttgart und dort einer Kammer insbesondere für Ausländer- und Asylsachen zugewiesen. Nach dem Wechsel in die ordentliche Gerichtsbarkeit durchlief er Stationen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, dem Amtsgericht Ludwigsburg und schließlich wieder bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Dort wurde er im April 1997 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Staatsanwalt ernannt und war von Januar 2001 bis Mai 2002 mit den Aufgaben des Pressesprechers betraut. Daran anschließend wechselte er als Leiter des Referats III 4 in die Abteilung für Straf- und Gnadenrecht und entwickelte sich dort zu einem absoluten Experten im Bereich der internationalen Rechtshilfe.
Seit Juni 2007 war er Leiter des Referats III 1 (Schwerpunkt: Strafverfahrensrecht) und stellvertretender Abteilungsleiter.
Abteilung für Straf- und Gnadenrecht
In der Abteilung Straf- und Gnadenrecht im Ministerium der Justiz und für Migration ist ebenfalls die Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen sowie deren Angehörige und sämtliche Angelegenheiten des strafrechtlichen Opferschutzes angesiedelt. Insgesamt umfasst die Abteilung 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.