Frank Rebmann ist neuer Generalstaatsanwalt in Stuttgart. Er tritt damit die Nachfolge von Achim Brauneisen an.
Frank Rebmann ist neuer Generalstaatsanwalt in Stuttgart. Er tritt damit die Nachfolge von Achim Brauneisen als ranghöchster Strafverfolger im württembergischen Landesteil an, der Ende März 2024 in den Ruhestand trat. Im Rahmen einer Feierstunde überreichte Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges Frank Rebmann seine Ernennungsurkunde und wünschte ihm Erfolg und Freude bei seiner künftigen Aufgabe.
Ministerin Gentges sagte: „Frank Rebmann steht für fachliche Exzellenz und ein ausgeprägtes Verständnis politischer, sozialer und wirtschaftlicher Zusammenhänge. Seine stets präzisen und fachlich ausgezeichneten Stellungnahmen insbesondere zu bedeutsamen Gesetzgebungsverfahren haben ihm bundesweit hohes Ansehen gebracht. Aber nicht nur dies zeichnet ihn aus. Dank seiner offenen und zugewandten Art wird er von allen, die mit ihm zusammenarbeiten durften, als nahbarer und vertrauenswürdiger Ansprechpartner geschätzt. Er geht auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Ebenen zu, bindet sie in die Aufgaben mit ein und fördert sie. All das sind Gründe, wieso ich Frank Rebmann nur ungerne gehen lasse, aber für die Tätigkeit als Generalstaatsanwalt in Stuttgart könnte es keinen besseren geben.“
Frank Rebmann wechselt vom Ministerium der Justiz und Migration, wo er als Ministerialdirigent die Abteilung für Straf- und Gnadenrecht leitete, in der auch die Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen sowie deren Angehörige und sämtliche Angelegenheiten des strafrechtlichen Opferschutzes angesiedelt ist. Während seiner Tätigkeit war er unter anderem für die Konzeptionierung und Einrichtung des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg sowie für den Ausbau beschleunigter Strafverfahren und Häuser des Jugendrechts verantwortlich. Frank Rebmann setzte außerdem maßgebliche Impulse im Bereich der Bekämpfung von Hasskriminalität und Antisemitismus sowie im Bereich des strafrechtlichen Opferschutzes.
Frank Rebmann
Frank Rebmann trat 1997 am Amtsgericht Heilbronn in den höheren Justizdienst ein und war im Anschluss daran bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn und dem Landgericht Stuttgart tätig. Ab März 2002 war er das erste Mal an das Justizministerium abgeordnet, wo ihm 2004 eine Referatsleitung übertragen wurde und er insbesondere mit der Grundbuchamts- und Notariatsreform befasst war. Im Juni 2010 übernahm Frank Rebmann zunächst kommissarisch die Leitung der Staatsanwaltschaft Heilbronn; im Juni 2011 wurde er dort zum Leitenden Oberstaatsanwalt ernannt. Im August 2020 kehrte er als Abteilungsleiter III an das Justizministerium zurück.
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Der Generalstaatsanwaltschaft obliegt die Personal- und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften. Jede Generalstaatsanwaltschaft nimmt darüber hinaus die Aufgaben der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Oberlandesgericht wahr. In verschiedenen strafrechtlichen Bereichen ist die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart für das gesamte Land Baden-Württemberg zuständig. So bearbeitet sie beispielsweise alle Staatsschutzverfahren (das heißt Verfahren wegen Terrorismus oder Spionage), die der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an sie abgegeben hat. Außerdem ist dort die zum 1. Januar 2018 Zentralstelle für die Bekämpfung der Staatsschutzkriminalität angesiedelt, der u.a. die folgenden Aufgaben übertragen sind:
- Koordinierung von staatsschutzstrafrechtlichen Ermittlungskomplexen oder solchen mit Bezug zu politisch motivierten Straftaten und sonstigen Straftaten mit Staatsschutzhintergrund auf Bund-Länderebene auf Grundlage der von den Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellten Informationen
- Zuweisung von Verfahren an eine Staatsanwaltschaft des Landes zur Führung eines Sammelverfahrens.
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Wahrnehmung von Zentralstellenaufgaben im Bereich der Staatsschutzkriminalität, insbesondere
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Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg.
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Ansprechpartner für Behörden (insbesondere Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Zentralstellen der Länder, Polizei- und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, Nachrichtendienste) für verfahrensunabhängige Fragestellungen der Staatschutzkriminalität.
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