Mit dem novellierten Landeswohnraumfördergesetz will die Landesregierung neuen sozialen Wohnraum in Baden-Württemberg schaffen und vorhandenen sichern. Die Neuregelung ist am 13. Mai 2020 in Kraft getreten.
Nach entsprechendem Beschluss des Landtags ist die Novelle des Landeswohnraumfördergesetzes am Mittwoch, 13. Mai 2020, in Kraft getreten. „Es ist unser erklärtes Ziel, neuen sozialen Wohnraum in Baden-Württemberg zu schaffen und vorhandenen zu sichern. Mit den Änderungen im Landeswohnraumfördergesetz gehen wir hier einen weiteren wichtigen Schritt voran“, sagte Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Neuen Wohnraum schaffen – Belegungs- und Mietbindungen erhalten
Das Gesetz enthält unter anderem wichtige Ausnahmeregelungen zur Sicherung des Gesamtbestands an sozialen Mietwohnungen. „Neben der Schaffung von neuem Wohnraum müssen wir unseren Fokus auch darauf richten, die bestehenden Belegungs- und Mietbindungen zu erhalten. Mit einer flexibleren Handhabung zum Erwerb von Belegungsrechten im Bestand wollen wir verhindern, dass Menschen aus ihren Mietwohnungen verdrängt werden“, so die Ministerin. Bisher wurde grundsätzlich nur die Neubegründung von Miet- und Belegungsbindungen an freiem Mietwohnraum gefördert. Künftig kann in sozialen Härtefällen und bei nahtloser Anknüpfung an eine auslaufende Bindung auch die Begründung von Miet- und Belegungsbindungen an bereits vermieteten und somit belegten Mietwohnraum gefördert werden.
Landesweite elektronische Wohnungsbindungskartei
Die Novelle schafft außerdem die Rechtsgrundlage für eine landesweite einheitliche elektronische Wohnungsbindungskartei. „Wir wollen künftig jederzeit die Möglichkeit haben, uns einen aktuellen und verbindlichen Überblick über den Sozialwohnungsbestand im Land zu verschaffen. Mit der Novelle wird die Führung einer solchen Kartei bei den Kommunen nach landesweit einheitlichen Maßstäben und in elektronischer Form daher verpflichtend eingeführt“, so Hoffmeister-Kraut. Dies sei im Lichte der Digitalisierung überfällig und auch Teil der Digitalisierungskampagne der Landesregierung. „Dieser Schritt ist sinnvoll, um die Kontrollen im Rahmen der Fachaufsicht zu erleichtern und politische Instrumente noch zielgerichteter ausgestalten zu können. Das Wirtschaftsministerium wird die Städte und Gemeinden in die weitere Planung miteinbeziehen, sobald die notwendigen Vorarbeiten erfolgt sind und konkrete Detailvorschläge zur Struktur und Ausgestaltung vorliegen.“
Förderlinie „Mitarbeiterwohnen“
Auch für die im neuen Wohnraumförderprogramm vorgesehene Förderlinie „Mitarbeiterwohnen“ wird mit der Novelle die rechtliche Grundlage geschaffen. „Gerade Beschäftigte mit unterem oder mittleren Einkommen bekommen den angespannten Wohnungsmarkt immer mehr zu spüren. Mit der neuen Förderlinie ‚Mitarbeiterwohnen‘ holen wir als erstes Bundesland Unternehmen beim sozialen Wohnungsbau mit ins Boot. Damit unterstützen die Unternehmen gezielt bei der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften“, so die Ministerin. Anträge für diese Förderlinie können ab sofort gestellt werden.
Im Zuge der Novellierung erfolgten außerdem etliche weitere Klarstellungen und Änderungen, die der besseren Anwendbarkeit der Vorschriften und der Sicherstellung des zweckentsprechenden Mitteleinsatzes für die soziale Wohnraumförderung, also zur Einhaltung der Belegungs- und Mietbindungen, dienen. „Darauf werden wir uns aber nicht ausruhen, sondern weiterhin alle Anstrengungen für die Schaffung und den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum unternehmen“, so die Ministerin abschließend.