Monika Berndt-Eberle tritt zum 1. Mai 2020 die Nachfolge von Präsident Hans-Dieter Weis an der Spitze der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg an.
Innenminister Thomas Strobl gab bekannt, dass Monika Berndt-Eberle, Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Karlsruhe, zum 1. Mai 2020 die Nachfolge von Präsident Hans-Dieter Weis an der Spitze der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg antreten wird. Hans-Dieter Weis wird auf eigenen Wunsch Ende April 2020 in den Ruhestand treten. Die Ernennung zur Präsidentin erfolgt durch das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat der Gemeindeprüfungsanstalt.
Erstmals eine Frau an der Spitze
„Monika Berndt-Eberle ist eine ausgewiesene Kennerin des kommunalen Finanzwesens und eine fachlich sehr versierte Führungskraft. Als Leiterin eines großen kommunalen Rechnungsprüfungsamts ist sie mit den künftigen Herausforderungen der Gemeindeprüfungsanstalt bestens vertraut. Ich freue mich darüber, dass erstmals eine Frau diese wichtige Behörde leiten wird“, sagte Strobl.
Monika Berndt-Eberle hat Rechtswissenschaften in Heidelberg studiert und die Zusatzqualifikation der Fachanwältin für Steuerrecht erworben. Zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn war sie zunächst als Anwältin tätig und trat dann im Jahr 1991 in den Dienst der Stadt Karlsruhe ein. Dort wirkte sie als Abteilungsleiterin in der Kämmerei, bevor man ihr im Jahr 2005 die Leitung des städtischen Rechnungsprüfungsamtes übertrug. Zudem hat sie den Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft der Rechnungsprüfungsämter in den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg inne.
Zu den Aufgaben der Gemeindeprüfungsanstalt mit ihren rund 150 Beschäftigten gehört die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung aller Gemeinden über 4.000 Einwohner, insbesondere die Prüfung der kommunalen Eigenbetriebe. Neben Prüfungsaufgaben nimmt die Gemeindeprüfungsanstalt auch umfangreiche Beratungsaufgaben wahr.
Organe der Gemeindeprüfungsanstalt sind der Verwaltungsrat und die Präsidentin bzw. der Präsident. Der Verwaltungsrat besteht jeweils aus drei Vertretern des Städte-, Gemeinde- und Landkreistags. Die Gemeindeprüfungsanstalt finanziert sich überwiegend aus Gebühren für ihre Leistungen und ergänzend durch eine Umlage von den Gemeinden, Städten und Landkreisen.