Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat die neue Handreichung „Leichte Sprache in der Verwaltung“ seines Hauses der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie soll Behörden und Institutionen dazu ermutigen, Texte und Informationen in verständlicher Sprache bereitzustellen. „Nur wer seine Rechte und Ansprüche kennt, kann diese auch wahrnehmen und einfordern“, so Lucha.
„Die Verwendung von Leichter Sprache wird auch in der Verwaltung immer wichtiger. Viele Menschen können sich im Alltag zwar in deutscher Sprache verständigen, stoßen jedoch an ihre Grenzen, wenn es sich um schwierige Texte und abstrakte Sachverhalte handelt. Informationen oder Bescheide von Behörden und Institutionen fallen oft in die Kategorie solch schwer verständlicher Texte. Gerade sie enthalten jedoch wichtige Informationen und Inhalte, die vom Adressaten auch verstanden werden müssen. Deshalb ist unsere neue Handreichung ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem inklusiven Baden-Württemberg“, so der Minister auf der Veranstaltung „Treffpunkt Inklusion“ im SSB-Veranstaltungszentrum Waldaupark in Stuttgart.
Nur wer verstehe, was er tun solle, könne entsprechend handeln, und nur wer seine Rechte und Ansprüche kenne, könne diese auch wahrnehmen und einfordern, so Lucha.
Durch Leichte Sprache gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen
Entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention ist es Aufgabe aller Verwaltungen, Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Lernbehinderungen wichtige Informationen auf für sie geeignete Weise zugänglich zu machen. Leichte Sprache ist hierfür ein Instrument, das auch im Behördenalltag eingesetzt werden kann. Durch Leichte Sprache wird für viele Menschen erstmals die Möglichkeit geschaffen, Informationen ohne die Hilfe Dritter verstehen zu können, um dann auf dieser Grundlage eigene Entscheidungen zu treffen. Dies gilt nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für Menschen aus anderen Sprachräumen sowie ältere Menschen mit nachlassenden Fähigkeiten. Leichte Sprache soll deren Alltag erleichtern und gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen.
Die Handreichung „Leichte Sprache in der Verwaltung“ entstand im Rahmen eines gleichnamigen Projektes des Landesverbandes Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. im Auftrag des Ministeriums für Soziales und Integration. Begleitet wurde das Projekt durch eine wissenschaftliche Expertise der Universität Leipzig.
Veranstaltung mit Best-Practice-Beispielen aus dem Förderprogramm „Impulse Inklusion“
Auf der vom Ministerium für Soziales und Integration durchgeführten Veranstaltung „Treffpunkt Inklusion“ präsentierten sich am Mittwoch über 50 Projekte aus dem ganzen Land, die das Ministerium in den vergangenen Jahren im Rahmen seines Förderprogramms „Impulse Inklusion“ unterstützt hat. Seit 2013 hat das Land über 150 inklusive Projekte gefördert, die eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft schaffen sollen. Dafür standen circa 8,3 Millionen Euro zur Verfügung.
In Stuttgart-Degerloch wurde eine repräsentative Auswahl dieser Projekte als Best-Practice-Beispiele einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Präsentiert wurden Projekte aus den Bereichen Inklusive Kommunen, Barrierefreier Alltag, Freizeit, Arbeit und Selbstbestimmt Wohnen. „Auch dank dieser Projekte ist Baden-Württemberg bundesweit ein Leuchtturm der Inklusionsbewegung und mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf einem sehr guten Weg“, so Minister Lucha abschließend.
Handreichung „Leichte Sprache in der Verwaltung“ (Barrierefreies PDF)