Ab sofort können sich Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine wieder beim Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ bewerben. Gefördert werden Projekte zur Energie- und CO2-Einsparung, zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden sowie zur Beratung, Information und Bildung im Bereich Klimaschutz.
Das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ des Umweltministeriums geht in eine neue Runde. Ab sofort können sich Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine wieder um finanzielle Unterstützung bewerben. Gefördert werden Projekte zur Energie- und CO2-Einsparung, zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden sowie zur Beratung, Information und Bildung im Bereich Klimaschutz. Die Fördersumme beträgt rund 26 Millionen Euro für die Jahre 2018 und 2019.
Signifikanter Beitrag zur CO2-Minderung
„‚Klimaschutz-Plus‘ ist eine lange Erfolgsgeschichte, der wir jetzt das nächste Kapitel hinzufügen können. Mit Hilfe des Landes und dank toller Ideen und Projekte sparen wir jedes Jahr Tausende von Tonnen CO2 ein und machen Klimaschutz sicht- und erfahrbar“, lobte Umweltminister Franz Untersteller die zahlreichen „Klimaschutz-Plus“-Aktivitäten im Land. „Ich verspreche mir auch von der jetzt anstehenden Antragsrunde einen signifikanten Beitrag zur CO2-Minderung, der uns unseren Klimaschutzzielen näherbringt.“
Neuerungen machen Förderprogramm noch effektiver
Das aktuelle Förderprogramm enthält im Übrigen einige Neuerungen, die es noch effektiver machen sollen. So wird es künftig eine attraktive Bonusförderung für die besonders effiziente Sanierung von Schulgebäuden geben. Dabei handelt es sich um eine Rucksackförderung zu den Schulsanierungsprogrammen des Kultus- bzw. Finanzministeriums. Ziel ist es, dass Sanierungen so durchgeführt werden, dass Sie dem Zielniveau eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands im Jahr 2050 Rechnung tragen. Des Weiteren wird die Summe der für Projekte an Schulen und Kindergärten vorgesehenen Mittel um 50 Prozent erhöht (auf gut 1,3 Millionen Euro). Schließlich werden im neuen ‚Klimaschutz-Plus‘ auch Beratungsangebote zur Abwärmenutzung und zu Blockheizkraftwerken in Wohngebäuden stärker bezuschusst als bisher.
Anträge können ab dem 15. Juni 2018 durchgehend bis 30. November 2019 gestellt werden, vorbehaltlich einer früheren Mittelausschöpfung.