Kernkraft

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Außenaufnahme des Zwischenlagers für Atommüll am Kernkraftwerk Philippsburg (Kreis Karlsruhe).

Bei Bauarbeiten kam es auf dem Gelände des Kernkraftwerks Philippsburg zu Beschädigungen. Für Menschen und Umwelt bestand keine Gefahr.

Eine Baggerschaufel hat bei Baustellenarbeiten in der Nähe des Brennelement-Zwischenlagers Philippsburg am 14. Januar 2022 eine Armatur und einen Leitungsabschnitt des Feuerlöschsystems beschädigt. Die Beschädigung führte zu einer Leckage, wodurch der Druck im gesamten Feuerlöschsystem am Standort des im Rückbau befindlichen Kernkraftwerks Philippsburg (KKP) abfiel. Alle Feuerlöschwasserpumpen der beiden Blöcke starteten auslegungsgemäß.

Da nach Prüfung auf den Warten beider Blöcke kein Brandmelder und keine automatische Löschstation ausgelöst beziehungsweise angesprochen hatte, wurden alle Feuerlöschwasserpumpen manuell wieder abgeschaltet – und nach etwa 40 Minuten wieder zugeschaltet, so dass die Feuerlöschwasserversorgung wieder anforderungsgemäß hergestellt war.

Der Betreiber hat währenddessen den Teil der Ringleitung mit der Leckagestelle abgesperrt und die Arbeiten auf der Baustelle vorrübergehend eingestellt. Die genaue Ursachenklärung und Schadensbehebung dauert noch an.

Sicherheitstechnische Bedeutung ist gering

Durch den Wasserverlust war die Löschwasserversorgung am Standort für etwa eine Stunde beeinträchtigt – davon betroffen waren die beiden abgeschalteten Kernkraftwerksblöcke KKP 1 und KKP 2, das Reststoffbearbeitungszentrum (RBZ-P) sowie das Brennelemente-Zwischenlager und das Abfalllager Philippsburg (AZP).

Die sicherheitstechnischen Auswirkungen des konkreten Ereignisses waren gering. Für Menschen und die Umwelt bestand keine Gefahr. Das Umweltministerium wird die Ursachen ermitteln und Maßnahmen einleiten, um ähnliche Fehler künftig zu vermeiden.

Im Falle eines Brandes hätten in allen Anlagen am Standort die Feuerlöscher vor Ort sowie die Löschfahrzeuge der Werkfeuerwehr mit eigenem Löschwasservorrat jedoch uneingeschränkt zur Verfügung gestanden. Zudem hätte das Schichtpersonal die Pumpen jederzeit wieder zuschalten können. Somit wäre Löschwasser, wenn auch mit geringerem Druck, verfügbar gewesen. Die Erstbekämpfung eines Brandes wäre somit auch in der kurzen Zeit der Beeinträchtigung der Löschwasserversorgung sichergestellt gewesen.

Meldestufen

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation und der Nuklearenergie-Agentur der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:
1. Störung
2. Störfall
3. ernster Störfall
4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
6. schwerer Unfall
7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 – 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0” zugeordnet.

Weitere Meldungen

Ein Mann hält in Stuttgart den Zapfhahn einer Wasserstofftankstelle an den Stutzen eines Wasserstoffautos.
Wasserstoff

Land fördert Entwicklung von Wasserstoff-Lkw

Beim Landschaftstreffen Schwarzwald ziehen Teilnehmer der Gruppe «Trommgesellenzunft Munderkingen e.V.» bei einem Umzug durch die Innenstadt von Offenburg.
Straßenverkehr

Neuer Leitfaden für Fastnachts­veranstaltungen

Green Bond BW
Finanzmarkt

Vierte Grüne Anleihe des Landes

Delegation aus Baden-Württemberg in Schottland mit Ministerin Petra Olschowski
Forschung

Olschowski auf Delegationsreise in Schottland

Stromabnehmer eines Zuges.
Schienenverkehr

Schweiz unterstützt Ausbau der Hochrhein-Strecke

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Abfallrechts sieht unter anderem den verstärkten Einsatz von Recycling-Baustoffen, etwa R-Beton, vor.
Zirkuläres Bauen

Land veröffentlicht Leitfaden zum zirkulären Bauen

Symbolbild Elektro-LKW (Bild: © picture alliance/Britta Pedersen/zb/dpa)
Elektromobilität

Anschub für elektrische Lastwagen und Infrastruktur

Photon
Innovation

Land entwickelt Regional­förderung strategisch weiter

Visualisierung Gebäude Cyber Valley Tübingen
Forschung

Spatenstich für Innovations­zentrum Cyber Valley 2

Blick ins Labor, Ersatzneubau INF 272 für die Chemischen Institute an der Universität Heidelberg
Forschung

Ersatzneubau an Universität Heidelberg übergeben

Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg
Meldepflichtiges Ereignis

Vorfall im Brennelement­zwischenlager Philippsburg

Junge Frau mit KVV-JugendticketBW
Nahverkehr

Preisanpassung beim D-Ticket JugendBW

Impulsvortrag von Ministerin Nicole Razavi MdL
Lehmbau

Innovationspreis Lehmbau BW verliehen

Die derzeit größte Photovoltaik-Anlage auf einem See, aufgenommen mit einer Drohne.
Erneuerbare Energien

Bundesweit größter schwimmender Solarpark

Die Europafahne weht auf dem Dach der Villa Reitzenstein, dem Amtssitz des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg.
Innovation

Land investiert in „Strategische Technologien für Europa“