Atomenergie

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg

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Hinter einem Hinweisschild „Kernkraftwerk“ erheben sich die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg. (Foto: © dpa)

Am 28. April hat das Umweltministerium Baden-Württemberg Informationen zu einem meldepflichtigen Ereignis im Kerkraftwerk Philippsburg (Block 2) veröffentlicht. Zum Zeitpunkt dieses Ereignisses hatte sich das Kernkraftwerk in Revision befunden.

Damals war zum Abschluss von Arbeiten an einer Redundanz des Sicherheitssystems eine Prüfung des zugehörigen Notstromdieselaggregats erfolgt. Während dieser Prüfung war eine Schraube, die zur Befestigung eines Flanschs der Kühlwasserleitung an einem Zylinderkopf dient, gebrochen. Dadurch war Kühlflüssigkeit ausgetreten und der Motor hatte abgeschaltet werden müssen. Aufgrund der starken Dampfentwicklung sprach die Brandmeldeanlage an.

In Folge dieses Ereignisses überprüfte der Betreiber die jeweils 60 Flanschschrauben aller vier Notstromdieselmotoren des so genannten D1-Netzes. Bei der Überprüfung der Schrauben an dem Notstromdiesel, an dem der Schraubenbruch aufgetreten war, wurde festgestellt, dass sich 33 der verbliebenen 59 Schrauben geringfügig nachziehen ließen.

Der Betreiber wertete das im April als befundfrei in der Annahme, dass für die „gelockerten“ Schrauben das normale Setzungsverhalten der Flanschdichtung ursächlich gewesen sei. (Siehe Pressemitteilung vom 28.04.2016).

Bei der Überprüfung der drei weiteren Notstromdiesel (nach Meldung des Schraubenbruchs gemäß atomrechtlicher Meldeordnung, AtSMV) musste der Betreiber feststellen, dass an zwei Aggregaten alle Schrauben fest saßen, dass aber an einem Aggregat bei 17 von 60 Schrauben ein geringeres Anzugmoment vorlag. Der Betreiber hat daraufhin den Sachverhalt mit dem folgenden Ergebnis neu bewertet: Bei dem ursprünglich betroffenen Notstromdieselaggregat und bei einem weiteren der vier Notstromdieselaggregate des D1-Netzes waren 33 beziehungsweise 17 der jeweils 60 Befestigungsschrauben nicht mit dem vorgeschriebenen Anzugmoment angezogen.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der Betreiber hat die defekte Schraube ausgetauscht und die übrigen Befestigungsschrauben von Kühlwasseraustrittsflanschen an allen vier Notstromdieseln auf ihren spezifikationsgerechten Zustand (Anzugmoment, Schraubenqualität und Schraubeneigenschaften) überprüft und ersetzt. Die ausgetauschten Schrauben wurden einer Oberflächenrissprüfung unterzogen. Bei der Oberflächenrissprüfung wurden keine weiteren Befunde festgestellt. Die Ursachenklärung dauert noch an.

Die Notstromversorgung im Kernkraftwerk Philippsburg ist vierfach redundant aufgebaut. Da die betroffene Redundanz für Revisionsarbeiten freigeschaltet war, hat der Ausfall des Notstromdiesels nicht zu einer ungeplanten Nichtverfügbarkeit im Sicherheitssystem geführt und hatte damit keinen Einfluss auf das Sicherheitsniveau der Anlage. Eine übergeordnete Bedeutung des Ereignisses ergibt sich daraus, dass an zwei von vier Notstromdieselaggregaten Bauteile (in diesem Fall Kühlwasseranschlüsse) nicht wie spezifiziert montiert waren. Die Montage der Kühlwasseranschlüsse wurde im Rahmen einer Wartung bei dem Hersteller der Motoren durchgeführt. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

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