Das Ministerium für Soziales und Integration erhöht die Förderung für die Personalkosten der Psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen für Suchtgefährdete und Suchtkranke im Land auf mehr als 8,5 Millionen Euro im Jahr.
Um 300.000 Euro erhöht das Ministerium für Soziales und Integration die Förderung für die Personalkosten der Psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen für Suchtgefährdete und Suchtkranke im Land. Insgesamt steigt die Förderung damit auf mehr als 8,5 Millionen Euro im Jahr.
„Das ist ein wichtiges Signal der Wertschätzung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtungen. Auch in Zeiten knapper Kassen ist es uns ein Anliegen, die Beratungsstellen und Kontaktläden so zu unterstützen, dass sie mit qualifiziertem Personal den Suchtkranken und deren Angehörigen zur Seite stehen können. Mit der Erhöhung der Förderung können nun auch neue Stellen vor Ort geschaffen werden“, so Minister Lucha.
Oberstes Ziel der Suchtprävention müsse zwar sein, den Einstieg in den Drogenkonsum zu verhindern oder zumindest hinauszuzögern. „Wenn aber Prävention ihr Ziel nicht erreicht hat, sind wir umso mehr gefordert“, so der Minister. „Das setzt voraus, dass wir Suchtkranke zunächst überhaupt erreichen, um ihnen dann eine weitere Behandlung vermitteln zu können. Daher bin ich froh, dass es im Land flächendeckend Einrichtungen wie die Psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen sowie die Kontaktläden gibt, die Drogenabhängigen die Möglichkeit bieten, Hilfemöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.“
Einrichtungen für Suchtberatung in Baden-Württemberg
Die mehr als 100 Einrichtungen für Suchtberatung bieten mit ihren 490 geförderten Fachkraftstellen eine flächendeckende Versorgung von suchtgefährdeten und suchtkranken Menschen in Baden-Württemberg. Sie stellen durch ihr wohnortnahes, kostenfreies und niedrigschwelliges Kontaktangebot den wichtigsten Zugang der Bevölkerung zu spezifischen Hilfen bei Suchtgefährdung und -erkrankung dar.
- Sie haben die Aufgabe, suchtkranke und suchtgefährdete Menschen, deren Angehörige und weitere Bezugspersonen zu informieren und zu beraten, sie in ambulante oder stationäre medizinische Behandlungs- oder Rehabilitationsmaßnahmen zu vermitteln und/oder sie ambulant zu behandeln.
- Sie bieten Hilfen zur beruflichen Eingliederung oder vermitteln und unterstützen diese Maßnahmen.
- Im Anschluss an eine ambulante oder stationäre Therapie übernehmen sie Aufgaben der Nachsorge mit dem Ziel einer umfassenden psychischen, sozialen und beruflichen Rehabilitation. Abhängige von illegalen Drogen im Rahmen einer Substitutionsbehandlung werden in Kooperation mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin psychosozial betreut, teilweise direkt in der Arztpraxis.
- Darüber hinaus entwickeln die Einrichtungen suchtpräventive Angebote und führen diese auch durch.
- Sie arbeiten in den Kommunalen Netzwerken für Suchtprävention und Suchthilfe mit und sind mit Einrichtungen der Suchtmedizin eng vernetzt.