Herdenschutz

Mehr Geld für den Wolfsschutz

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Schafe stehen in Unterkessbach (Baden-Württemberg) auf einer Wiese. (Foto: © dpa)

Das Umweltministerium wird künftig auch den Arbeitsmehraufwand für wolfsabweisenden Herdenschutz bezuschussen. Das geht aus einer Entscheidung der EU hervor.

Die Europäische Kommission hat den Weg freigemacht, zusätzlich zu den Investitionen auch Arbeitsmehraufwand für wolfsabweisenden Herdenschutz zu erstatten. Damit kommt sie einem wichtigen Anliegen des baden-württembergischen Umweltministeriums nach. „Zusätzlich zur Übernahme von Investitionskosten gewährt das Land künftig auch Zuschüsse für den Arbeitsmehraufwand, der durch Herdenschutzmaßnahmen entsteht", sagte Umweltminister Franz Untersteller, der sich zuvor in Berlin und Brüssel dafür stark gemacht hatte. „Auf diese Entscheidung haben wir gehofft und gewartet. Die Tierhalterinnen und Tierhalter, die unsere Landschaften offenhalten und pflegen, sollen nicht auf den Kosten, die der Wolf verursacht, sitzen bleiben.“

Bisher konnten im Wesentlichen nur Investitionen erstattet werden, wie beispielsweise das Material und die Erstellungskosten für wolfsabweisende Zäune. Den wolfsbedingten Mehraufwand, der durch die regelmäßigen Kontrollen, den aufwändigeren Aufbau von mobilen Zäunen oder das regelmäßige Freischneiden von Bewuchs entsteht, mussten die Betriebe jedoch selber tragen. „Jetzt dürfen und werden wir innerhalb unserer Fördergebiete Wolfsprävention auch Zaunkontrolle und zusätzliche Pflegeleistungen jedenfalls teilweise übernehmen“, so Untersteller.

Zahlung abhängig von Zaunart

Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Art des Zaunes:

  • Bei wolfsabweisenden Festzäunen beträgt die Entschädigung 235 Euro pro Kilometer und Jahr
  • Bei mobilen Zäunen für Schafe und Ziegen beträgt die Entschädigung 1.230 Euro pro Kilometer und Jahr
  • Bei mobilen Zäunen für Kälber oder Fohlen sowie Lamas oder Alpakas beträgt die Entschädigung 620 Euro Kilometer und Jahr 

Anträge für die Aufwandsentschädigungen können von Ende März bis Ende September bei den Landratsämtern (Untere Naturschutzbehörden) beantragt werden. Die Auszahlungen sollen jeweils zum Ende eines Jahres erfolgen.

Förderung seit 2019

Seit 2019 fördert das Land die Anschaffung und den Bau von wolfsabweisenden Zäunen.

Im vergangenen Jahr wurde die Erstattung für Material- und Lohnkosten bei der wolfsabweisenden Nachrüstung von Zäunen im Fördergebiet Wolfsprävention auf 100 Prozent angehoben. Auch bei Neubauten von Zäunen fördert das Land 100 Prozent der Materialkosten und 50 Prozent der Arbeitskosten.

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