An den Schulen des Landes startet die nächste Phase des Programms „Lernen mit Rückenwind“. Im Rahmen des Programms erhalten die Schülerinnen und Schüler eine spezielle Förderung, um Lernrückstände aufzuholen.
Am Montag, 8. November startet die Schule nach den Herbstferien – und damit beginnt auch die nächste Phase des Aufholprogramms „Lernen mit Rückenwind“ (LmR). Vom 8. November an beginnen die teilnehmenden Schulen nach und nach mit ihren fachlichen Förderungen, um Lerndefizite aufzuholen. Weiterhin spielen auch die sozial-emotionalen Rückstände eine große Rolle bei der Arbeit mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern.
In den vergangenen Wochen haben sich Schulen und Unterstützungskräfte beziehungsweise Kooperationspartner auf dem virtuellen Marktplatz des Programms registriert. Erste Vereinbarungen zur Zusammenarbeit sind getroffen. Das Personal, das bereits an den Schulen tätig ist, wie Lehrkräfte oder pädagogische Assistentinnen und Assistenten, und das sich für das Förderprogramm gemeldet hat, kann unmittelbar nach den Herbstferien mit der Förderung beginnen. Sukzessive werden Schulen hinzukommen, weitere Unterstützungskräfte einbezogen und weitere Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Da das Programm auf zwei Jahre angelegt ist, können die Schulen ihr Förderkonzept stufenweise entwickeln und stetig an den Bedarf anpassen.
Konkretes Beispiel: An einer beruflichen Schule im Regierungsbezirk Karlsruhe beginnt nun im November die Kooperation mit der Schülerhilfe vor Ort. Dabei stehen laut Vereinbarung Förderungen in Mathematik, Deutsch und Englisch auf dem Programm. Jeder Kurs umfasst jeweils zehn Termine mit einer Dauer von 90 Minuten.
Lernen mit Rückenwind ist so angelegt, dass das Programm sukzessive startet und als Prozess verstanden wird. Es ist ein sehr detailliertes Programm, bei dem darauf geachtet wurde, die Schulen und Leitungen von Mehraufwand zu entlasten. In der jetzigen Phase werden nach und nach die Verträge geschlossen. Deshalb startet Lernen mit Rückenwind am Montag mit Kooperationspartnern und Bestandslehrkräften, aber zum Beispiel noch nicht mit allen Unterstützungskräften. Um die weiteren, noch folgenden Vertragsabwicklungen unbürokratisch ausführen zu können, wird eine entsprechende Software zur Verfügung gestellt.
Den konkreten Startpunkt des Programms legen die Schulen vor Ort fest. Zunächst beginnen die Bestandslehrkräfte, es folgen dann sukzessive die Kooperationspartner und die einzelnen externen Unterstützungskräfte. Zudem bleibt der virtuelle Marktplatz geöffnet. Somit können auch Schülerinnen und Schüler gefördert werden, deren Förderbedarf sich erst im Laufe der beiden Schuljahre herausstellt. Mit dieser Flexibilität wollen wir den Kindern und Jugendlichen sowie den Schulen Spielräume geben, um auf die individuellen Bedingungen und die Voraussetzungen vor Ort eingehen zu können.
Konkretes Beispiel: Schule A hat einen Förderbedarf von 20 Stunden gemeldet. In dieser Schule sind vier Bestandslehrkräfte und zwei pädagogische Assistentinnen bereit, Förderstunden im Rahmen von LmR zu übernehmen. Damit konnte die Schule bereits vor den Herbstferien mit der Förderung beginnen. Schule B hat indes eine Vereinbarung mit der Volkshochschule als Kooperationspartner geschlossen. Der Vertragsbeginn ist auf Mitte November datiert, also beginnen dann die Fördermaßnahmen. Schule C hat auf dem virtuellen Marktplatz zwei passgenaue Unterstützungskräfte gefunden, und das Matching war erfolgreich. Die Verträge müssen noch finalisiert werden, und danach – aller Voraussicht nach Ende November – können die additiven Förderungen beginnen. Und Schule D fördert vor allem mittels Bildungsgutscheinen. Diese stehen den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, die sie bei den Nachhilfeinstituten vor Ort einlösen.
Zum Stand 3. November haben sich knapp 4.500 Unterstützungskräfte auf demvirtuellen Marktplatz registriert. Hinzu kommen etwa 500 Kooperationspartner sowie 435 Kurse, die auf der Plattform von Schulen direkt ausgeschrieben wurden, also eine Art Stellenanzeige für Unterstützungskräfte. Für fast 2.000 Förderkurse sind Unterstützungskräfte „gebucht“ worden. Nicht angegeben werden kann die Zahl der Bestandskräfte an Schulen, die nicht über den virtuellen Marktplatz gefunden werden, sondern mit denen durch die Schulen direkt Vereinbarungen geschlossen werden.
Konkretes Beispiel: In Stuttgart können – Stand 3. November – die Schulen aus knapp 330 Unterstützungskräften und 75 Kooperationspartnern wählen. Zudem haben zwölf Schulen aus der Landeshauptstadt aktuell Kurse ausgeschrieben, und in Stuttgart sind aktuell etwa 120 Unterstützungskräfte einem oder mehreren Förderkursen zugeteilt, zum Teil läuft hier gerade noch der Vertragsabschluss.
Da das Programm fließend angelegt ist und von der Nachfrage abhängt, ist es nicht möglich, genaue Zielzahlen zu definieren.
Zudem zeigt das Missverständnis mit der benötigten Anzahl an Unterstützungskräften, warum es schwierig ist, mit Zahlen zu operieren. Zu Beginn waren 25.000 Unterstützungspersonen als Schätzung kommuniziert worden, die notwendig seien. Das war falsch, es ging um etwa 25.000 Gruppen. Da eine Person auch mehrere Gruppen übernehmen kann, sind die Zahlen zu unterscheiden. Zudem waren auch die 25.000 Gruppen eine Maximalkalkulation, die ganz zu Beginn des Programms aufgelegt wurde und mit der das Kultusministerium mittlerweile nicht mehr operiert. Denn es fließen zu viele Faktoren (freiwillige Nachfrage, Lernstand, Angebot, Länge und Größe der Kurse, Förderung im Regelbetrieb, et cetera) ein – und diese Faktoren können sich auch im Laufe des Programms verändern. Hinzu kommt, dass auch Bildungsgutscheine zur Förderung verwendet werden können. Wenn ein Bildungsgutschein verwendet wird, sind dafür keine Unterstützungskräfte bei den Schulen notwendig beziehungsweise auch keine Gruppe, der Schüler beziehungsweise die Schülerin kann dann direkt beim Kooperationspartner gefördert werden.
Konkretes Beispiel: Wenn man von einem Förderplatz ausgeht, kann dieser Förderplatz über die Dauer der zwei Jahre von einer Schülerin oder einem Schüler mit Defiziten besetzt werden oder aber von vier Schülerinnen und Schülern, wenn deren Förderung jeweils nach einem Quartal beendet ist. Unter dem Strich hätte hier also eine Unterstützungskraft am Ende des Programms vier Kinder und Jugendliche gefördert oder ein Kind beziehungsweise Jugendlichen.
Der Ansatz des Programms ist, denjenigen Schülerinnen und Schülern, die mittels Lernstandserhebungen sowie aufgrund der Expertise der Lehrkräfte, die ihre Schülerinnen und Schüler am besten kennen, eine Förderung anzubieten. Hierfür gibt das Land den Schulen verschiedene Möglichkeiten an die Hand. Das Ziel ist es, so viele Lernlücken zu schließen wie möglich.
Es handelt sich um ein Programm über zwei Schuljahre. Erst in der Umsetzung beziehungsweise bei den Evaluationen und Berichten wird sich zeigen, was die optimale Zielzahl an Unterstützungskräften ist. Der aktuelle Stand mit etwa 4.500 Unterstützungskräften und 500 Kooperationspartnern stimmt zuversichtlich, dass man auf dem richtigen Weg ist.
Konkretes Beispiel: Die Schulen melden ihren Bedarf auf dem virtuellen Marktplatz über die Abfragen Kurse beziehungsweise Unterrichtstunden. Hier sieht es aktuell – Stand 3. November – in ganz Baden-Württemberg wie folgt aus: Die Schulen im Südwesten haben an Bedarf
- knapp 4.000 Kurse mit bis zu zwei Förderstunden pro Woche,
- etwa 1.700 Kurse mit drei bis sechs Förderstunden pro Woche und
- knapp 550 Kurse mit mehr als sechs Förderstunden pro Woche
gemeldet.
Bitte beachten Sie bezüglich der Aussagekraft der Daten: Diese Zahlen sind vorläufig und stellen lediglich den bisher im Online-Tool gemeldeten Bedarf der Schulen an Kursen mit externen Kräften dar, Kurse mit Bestandslehrkräften sind hier beispielsweise nicht eingerechnet. Genauso fehlt eben noch der Bedarf der Schulen, die sich noch nicht gemeldet haben.
Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler integrativ im Unterricht und additiv, also außerhalb des Regelunterrichts gefördert werden.
Es können Unterstützungskräfte im Unterricht den Lehrerinnen und Lehrern helfen und sich um Einzelpersonen oder Gruppen kümmern. Zudem können Förderkurse an der Schule angeboten werden, sodass beispielsweise eine Fördergruppe eine Stunde länger Unterricht hat. Darüber hinaus können die Fördermaßnahmen im Rahmen des Ganztags implementiert werden, und die Schülerinnen und Schüler können mittels Bildungsgutscheinen bei Nachhilfeinstituten eine Förderung erhalten. Auch hier zeigt sich die Vielfalt an Möglichkeiten, um passend auf die Bedarfe vor Ort und die Voraussetzungen bei den Schülerinnen und Schülern zu reagieren.
Konkretes Beispiel: Eine Schülerin oder ein Schüler mit identifiziertem Förderbedarf im Fach Mathematik der zehnten Klasse Realschule kann abhängig vom Lerngegenstand, von den eigenen Voraussetzungen, den schulischen Rahmenbedingungen unterrichtsintegrativ durch den Einsatz einer Unterstützungskraft nach Vorgabe der zuständigen Lehrkraft gefördert werden;unterrichtsadditiv in einer Lerngruppe nach Vorgaben der zuständigen Lehrkraft im Rahmen einer Hohlstunde an der Schule gefördert werden;unterrichtsadditiv in einer Lerngruppe nach Vorgaben der zuständigen Lehrkraft bei einem Kooperationspartner, beispielsweise einem Nachhilfeinstitut, gefördert werden,mit einem oder mehreren Bildungsgutscheinen zu einem Kooperationspartner, beispielsweise Volkshochschule, gehen und nach Vorgabe der zuständigen Lehrkraft Förderung erhalten.
Sowohl die vorläufigen Ergebnisse von Lernstand 5 als auch die der Lernstandserhebungen VERA 3 und 8 verdeutlichen, dass der Förderfokus auf den Schülerinnen und Schülern liegen muss, denen das Lernen auch unabhängig von Corona ohnehin schwerfällt. Im Schnitt sind etwa 20 bis 25 Prozent aller Schülerinnen und Schüler besonders förderbedürftig. Dabei haben die „untersten“ fünf Prozent unter der Pandemie auch in Bezug auf ihren Lernfortschritt besonders gelitten. Die Ergebnisse zeigen zudem, dass Corona Lücken gerissen hat, wenngleich diese im zweiten Corona-Schuljahr generell nicht größer geworden sind. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler besser mit dem Fernunterricht zurechtgekommen sind. Diese Lernstandserhebungen sind aber nur ein Teil der Diagnoseinstrumente zur Feststellung des pandemiebedingten Förderbedarfs. Schulen setzen insbesondere auch vor Ort etablierte Methoden unter Einbeziehung der Expertise ihrer Lehrerinnen und Lehrer ein, die ihre Schülerinnen und Schüler am besten kennen. Hierbei helfen beispielsweise schriftliche und mündliche Lernstandsfeststellungen sowie Beobachtungen der Kinder und Jugendlichen.
All diese Ergebnisse sind Grundlage für das Förderkonzept der jeweiligen Schule. Und vor allem zeigen sie: Der Ansatz von Lernen mit Rückenwind ist richtig, das Programm zielt auf diejenigen Kinder und Jugendlichen ab, bei denen die Corona-Pandemie Lücken gerissen hat.
Konkretes Beispiel: Eine Gemeinschaftsschule im Regierungsbezirk Tübingen hat zwei Unterstützungsschwerpunkte definiert, demnach den Förderbedarf angemeldet und darauf aufbauend den Förderplan angelegt:
Die Grundschülerinnen und -schüler der Klassenstufe drei, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben in der Sprachförderung in Zeiten des Fernunterrichts besonders gelitten. Hier nehmen nun acht Kinder an einem Förderkurs teil. Diesen bietet eine Lehramtsstudentin, die als Schulpraktikantin bereits an der Schule tätig war, nach den Herbstferien vier Unterrichtsstunden pro Woche an.Die Ergebnisse der Lernstandserhebung VERA 8 haben in Mathematik gezeigt, dass der Erwerb mathematischer Kompetenzen in Zeiten des Fernunterrichts besonders gelitten hat. Zur Vorbereitung auf die Hauptschulabschlussprüfung werden daher Schülerinnen und Schüler am Ende von Klasse neun in Mathematik gefördert. So erhalten 15 Neuntklässlerinnen und -klässler vier Förderstunden von einem Mathematik-Lehrer, der bereits im Ruhestand ist. Ein vergleichbares vierstündiges Förderangebot macht die Unterstützungskraft auch für zehn Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10, die in diesem Schuljahr den mittleren Bildungsabschluss erwerben wollen.
Der Bund hat viel Geld in die Hand genommen, um die Lücken bei Kindern und Jugendlichen zu schließen. Baden-Württemberg hat den Anteil der Fördermittel, die auf den Südwesten fallen, verdoppelt, um den Kleinen und Kleinsten der Gesellschaft zu helfen. Bei Lernen mit Rückenwind liegt der Fokus auf einer passgenauen Förderung der Kinder und Jugendlichen sowie darauf, die Schulen so gut es geht beim damit einhergehenden Organisationsaufwand zu entlasten. Schülerinnen und Schüler, die eine Förderung benötigen, sollen diese erhalten – unabhängig von ihrem Alter, ihrer Schulart oder ihrem Wohnort. Denn es geht bei Lernen mit Rückenwind nicht nur grundsätzlich um Chancengerechtigkeit, diese soll auch in der Umsetzung eine Rolle spielen. Da sich beispielsweise auch bei LmR zeigt, dass die Versorgung mit Unterstützungskräften in ländlichen Gebieten schwieriger ist als im urbanen Raum, fußt das Förderkonzept auf mehreren Säulen. So können in Regionen, in denen sich weniger Unterstützungskräfte melden, beispielsweise Bildungsgutscheine zum Tragen kommen, um den Förderbedarf zu decken.
Ja. Der virtuelle Marktplatz ist weiterhin geöffnet. Demnach können sowohl Unterstützungskräfte und Kooperationspartner als auch Schulen weiterhin aktiv werden. Denn Lernen mit Rückenwind ist auf zwei Jahre angelegt und es ist auch so angedacht, dass hier noch länger Bewegung drin sein wird.
Konkretes Beispiel: Sollte bei Schülerinnen oder Schülern erst im kommenden Schuljahr ein Förderbedarf festgestellt werden, so können diese selbstverständlich auch von LmR profitieren. Hierzu können Schulen den Bedarf nachmelden. Unter anderem um diesen sich ändernden Bedarf decken zu können, bleibt daher auch das Registrierungsportal geöffnet und interessierte Unterstützungskräfte oder Kooperationspartner können dann auch im kommenden Schuljahr Angebote unterbreiten.