Das Land unterstützt mit einem neuen Förderaufruf lokale und regionale Integrationsprojekte von Kommunen und freien Trägern mit über zwei Millionen Euro. Förderanträge können bis zum 21. Mai 2024 gestellt werden.
Das Sozial- und Integrationsministerium fördert mit dem Programm „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ lokale und regionale Integrationsprojekte mit bis zu 80.000 Euro pro Projekt. Insgesamt steht eine Fördersumme von über zwei Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden beispielsweise Initiativen, die den Zugang zu bestehenden Angeboten kultursensibel gestalten und damit für Menschen mit Migrationsgeschichte erleichtern. Aber auch ehrenamtliche Behördenlotsinnen und -lotsen sowie Projekte, die Begegnung und Austausch in einer vielfältigen Gesellschaft verbessern, kommen zum Zug. Als spezifische Zielgruppe werden dieses Jahr auch ältere Menschen mit Zuwanderungserfahrung in den Fokus gerückt, die als Bevölkerungsgruppe vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zunehmend an Bedeutung gewinnen.
„Ziel des Programms ist es, zu einer kontinuierlichen Stärkung der Integrationsstrukturen vor Ort beizutragen und die Begegnung und den Austausch in einer vielfältigen Gesellschaft zu verbessern“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Montag, 15. April 2024, in Stuttgart. „Hierzu gehört, Hürden abzubauen und bestehende Angebote für Menschen mit Migrationsgeschichte besser zugänglich zu machen. Damit dies auch gut gelingt, ist die Einbindung der Zielgruppe beispielsweise über Migrantenselbstorganisationen wichtig.“
80.000 Euro Höchstfördersatz je Initiative
Bewerben können sich Kommunen und freie Träger wie zum Beispiel Verbände, Vereine, Stiftungen, juristische Personen und Projektpartnerschaften, die einen anteiligen Zuschuss zu ihren Projekten in Höhe von bis zu 75 beziehungsweise bis zu 90 Prozent erhalten können. Der Höchstfördersatz je Initiative beträgt 80.000 Euro.
Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt die Antragsberatung. Dort sind die Anträge mit dem vorgesehenen Antragsformular bis zum 21. Mai 2024 einzureichen.