Das Verkehrsministerium hat die Förderung des Landes für das Modul eins der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb freigegeben. Die neuen Förderbedingungen des Bundes und des Landes haben sich deutlich verbessert.
Das Verkehrsministerium hat die Förderung des Landes für das Modul eins der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb freigegeben. Anlässlich der Übergabe des Förderbescheides sagte Verkehrsminister Winfried Hermann: „Die neuen Förderbedingungen des Bundes und des Landes haben sich deutlich verbessert. Das Warten hat sich für die Kommunen gelohnt. Ihr Finanzierungsanteil sinkt.“
Elektrifizierung und den Ausbau der Ermstalbahn
Bisher wurde das Modul eins auf Basis einer sogenannten Unbedenklichkeitsbescheinigung gebaut in der Hoffnung auf bessere, neue Konditionen. Das Modul eins umfasst die Elektrifizierung und den Ausbau der Ermstalbahn zwischen Metzingen und Bad Urach, die Elektrifizierung und den Ausbau der Ammertalbahn zwischen Tübingen und Herrenberg sowie den Bau neuer Haltepunkte zwischen Metzingen und Tübingen. Die Gesamtkosten von etwa 122 Millionen Euro, werden von Bund und Land mit 95 Millionen Euro nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert. Damit profitiert das Vorhaben bereits von den in diesem Jahr eingeführten, höheren Fördersätzen des GVFG.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Um die Verkehrswende voran zu bringen, setzt sich das Land mit Nachdruck dafür ein, große Infrastrukturprojekte wie dieses voranzutreiben. Für mich ist die Regionalstadtbahn ein Schlüsselprojekt der nachhaltigen Mobilität für die Region Reutlingen/Tübingen. Daher freue ich mich, dass wir nun die Förderzusage für das bereits in Bau befindliche erste Modul einlösen können. Dies hat etwas länger gedauert, doch dafür kann die Region nun von den wesentlich verbesserten Förderkonditionen von Bund und Land profitieren. Der Eigenanteil der kommunalen Seite wird sich dadurch etwa halbieren.“
Zukunftsprojekt Regional-Stadtbahn Neckar-Alb
Thomas Reumann, Landrat von Reutlingen: „Die Erfolgsgeschichte der Ermstalbahn zeigt, dass sich die Menschen für die Schiene begeistern lassen. Das attraktive, verlässliche und bequeme Angebot der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb wird den öffentliche Nahverkehr (ÖPNV) zwischen Neckar und Alb auf ein neues Niveau bringen und wesentlich mehr Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV bewegen. Von Anfang an lebt das Zukunftsprojekt unserer Regional-Stadtbahn von der Solidarität von Bund, Land und kommunaler Seite. Dass nunmehr das Förderverfahren für Modul eins abgeschlossen ist, und Land und Bund unser Jahrhundertprojekt mit neuen Förderkonditionen besser fördern und sich der Eigenanteil der Kommunen verringert, ist ein großartiges Ereignis, von dem sehr viel Zuversicht für die weitere Umsetzung unserer Regional-Stadtbahn ausgeht. Herzlichen Dank an Bund und Land.“
Carsten Strähle, Vorstandsvorsitzender der Erms-Neckar-Bahn AG (ENAG): „Wir danken dem Bund und dem Land für diese großartige Unterstützung. Dank dieser Förderung fährt die fast 150 Jahre alte Ermstalbahn, die vor 20 Jahren von einer Bürgerinitiative reaktiviert worden ist, in eine neue Zukunft.“ Der Förderbescheid würdige auch die mehr als 1000 ENAG-Aktionäre, deren Engagement die Nutzung der Strecke nach der Stilllegung in den 70er Jahren ermöglicht habe. Der erfreuliche Bescheid komme zudem aus historischer Sicht zum richtigen Zeitpunkt. „Denn am 27. Dezember 1873 ging die Ermstalbahn nach gut einjähriger Bauzeit in Betrieb.“ Bis Ende 2022 werde auch die Ammertalbahn zwischen Herrenberg und Tübingen danke der Hilfe von Bund und Land ausgebaut und ebenfalls elektrifiziert. „Dann können die Fahrgäste auf dem ersten Streckenast der Regionalstadtbahn Neckar-Alb (RSB) zwischen Bad Urach und Herrenberg moderne Züge im 30-Minuten-Takt nutzen“, betonte Strähle.
Starttermin Ende 2022
Die Bauarbeiten konnten auf Grund der vom Verkehrsministerium erlassenen Unbedenklichkeitsbescheinigungen bereits begonnen werden, mit dem Ziel, Ende 2022 in Betrieb gehen zu können. Das Gesamtvorhaben „Regionalstadtbahn Neckar-Alb“ soll in den kommenden Jahren mit weiteren Bauabschnitten fortgesetzt werden. So ist unter anderem die Vernetzung der Innenstädte von Tübingen und Reutlingen mit der Region Neckar-Alb durch den Neubau von Stadtbahnlinien als Straßenbahnen vorgesehen, die am Bahnhof mit den bestehenden Eisenbahnstrecken für umsteigefreie Fahrten verknüpft werden. Darüber hinaus soll auch die Elektrifizierung der Zollern-Alb-Bahn, der Killertalbahn und der Talgangbahn erfolgen.
Grundsätzlich fördert der Bund große ÖPNV-Infrastrukturprojekte (Kostenvolumen von mehr als zehn beziehungsweise 30 Millionen Euro der anerkannten zuwendungsfähigen Kosten) nach dem GVFG-Bundesprogramm. Der Fördersatz der Gesamtzuwendung bei der Regional-Stadtbahn (Fördertatbestände Neu- und Ausbau und Elektrifizierung) setzt sich zusammen aus dem Förderanteilen des Bundes und des Landes. Der Bund trägt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Neu- und Ausbau- und 90 Prozent für Elektrifizierungsvorhaben. Das Land beteiligt sich darüber hinaus bei der Regional-Stadtbahn mit 57,5 Prozent der vom Bund nicht geförderten zuwendungsfähigen Bau- und Planungskosten. Den übrigen Teil der zuwendungsfähigen Kosten sowie die nicht-zuwendungsfähigen Kosten muss die kommunale Seite finanzieren.