Baden-Württemberg übernimmt zum 1. Januar für ein Jahr den Vorsitz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder. Die Hauptkonferenz findet am 26. und 27. November 2020 in Mannheim statt.
Baden-Württemberg übernimmt zum 1. Januar für ein Jahr den Vorsitz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK). Die Hauptkonferenz der für Arbeit und Soziales zuständigen Landesministerinnen und -minister sowie Senatorinnen und Senatoren findet am 26./27. November 2020 in Mannheim statt. Die aktuellen Vorsitzenden der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), Mecklenburg-Vorpommerns Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung, Stefanie Drese sowie Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, übergaben am Rande der diesjährigen Konferenz in Rostock symbolisch das Steuerrad der ASMK an das Land Baden-Württemberg.
Potenziale der Digitalisierung in Medizin und Pflege besser nutzen
Staatssekretärin Bärbl Mielich: „Ich freue mich, dass unser Bundesland im kommenden Jahr den Vorsitz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz übernimmt. Wir werden uns in diesem Jahr vor allem dafür einsetzen, dass Themen wie die Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegebereich, Personenzentrierung sowie die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gemeinsam weiter vorangebracht werden. Hierfür wollen wir bestehende Hemmnisse abbauen und Kompetenzen stärken. Dazu gehört auch, die Potenziale der Digitalisierung für die Pflege zu nutzen, um Pflegebedürftige zu unterstützen und Beschäftigte zu entlasten. Wir wollen deshalb auf die vollständige Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematik-Infrastruktur hinarbeiten.“
Auch die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung werde im kommenden Jahr auf der Agenda der ASMK stehen. „Wichtig ist, dass die Pflege bedarfs- und bedürfnisgerechter ausgestaltet wird“, so die Staatssekretärin. „Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen möchte ich daran arbeiten, pflegende Angehörige weiter zu entlasten. Bereits in diesem Jahr andiskutierte Stichwörter sind hier: Sektorenübergreifende Versorgung, Personenzentrierung und Begrenzung der finanziellen Eigenbeteiligung.“ Darüber hinaus wird die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. „Hier wollen wir als ASMK-Vorsitzland dafür Sorge tragen, dass gute und schnelle Antworten in Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes gefunden werden“, so Mielich.
Fachkräftesicherung ist ein Top-Thema
„Wir wollen im Rahmen des ASMK-Vorsitzes wichtige arbeitsmarktpolitische Zukunftsthemen vorantreiben“, sagte Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „In Zeiten der digitalen Transformation und des demografischen Wandels ist etwa die Fachkräftesicherung ein Top-Thema, das wir im Fokus haben. Zudem haben wir stets die außerordentliche Bedeutung der beruflichen Weiterbildung und die Anforderungen der modernen Arbeitswelt im Blick. In all diesen Bereichen wollen wir gemeinsam konstruktive Lösungen erarbeiten.“
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz
Die ASMK ist eine von mehreren Fachministerkonferenzen in Deutschland, die der Zusammenarbeit und Koordinierung der Länderinteressen dienen. Jeweils zum 1. Januar des Jahres wechselt der Vorsitz in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer. Die Geschäftsführung wird vom jeweiligen Vorsitzland wahrgenommen.
Die ASMK berät und beschließt über grundsätzliche und länderübergreifende Angelegenheiten der Arbeits- und Sozialpolitik. Neben Fragen des Arbeitsmarktes und des Arbeitsrechtes befasst sich die ASMK mit den Themen Arbeitsschutz, Sozialrecht, Sozialversicherung, Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderungen sowie mit Themen der Europäischen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Einmal im Jahr findet eine Hauptkonferenz statt. Bei aktuellem Bedarf werden Sonderkonferenzen einberufen. Die ASMK wird durch eine Sitzung der Amtschefinnen und Amtschefs der Ministerien und Senatsverwaltungen vorbereitet. Darüber hinaus kommt dem ASMK-Vorsitzland der Co-Vorsitz, neben dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in der Länder-Bund-AG zum Bundesteilhabegesetz zu. Neben der Ausrichtung der verschiedenen Konferenzen koordiniert die Geschäftsstelle die Kommunikation zwischen den Ländern, der Bundes- und Landesebene und den anderen Fachministerkonferenzen und ist Ansprechpartner für Verbände, Vereine, Behörden sowie für Bürgerinnen und Bürger.