Der Ministerrat hat heute beschlossen, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von Berufsschülerinnen und Berufsschülern, die während des Besuchs von Blockunterricht entstehen, unter Berücksichtigung einer häuslichen Ersparnis für die Verpflegung vollständig zu übernehmen.
In der Regel übernachten die circa 13.000 Schülerinnen und Schüler, die den Blockunterricht in Landes-, Landesbezirks- und Bezirksfachklassen besuchen, in einem Jugendwohnheim. Derzeit beträgt der durchschnittliche Tagessatz der Jugendwohnheime 36 Euro. Die Erstattung der Kosten erfolgt rückwirkend zum Schuljahresbeginn 2016/17. Das Land hat hierfür circa 18,5 Millionen Euro zusätzlich im Haushalt 2017 bereitgestellt.
Damit entspricht das Land einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. Juni 2016. „Mit dieser Entscheidung stärken wir die Attraktivität der beruflichen Ausbildung und verbessern die Situation von Schülerinnen und Schülern, die auf eine auswärtige Unterbringung angewiesen sind. Unser bewährtes duales Ausbildungssystem soll möglichst vielen Schülerinnen und Schülern offen stehen, deshalb bin ich froh, dass wir diese Hürde nun beseitigt haben“, sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann.
Seit circa 50 Jahren erhalten Blockschülerinnen und Blockschüler bei auswärtiger Unterbringung in Wohnheimen vom Land Baden-Württemberg eine finanzielle Unterstützung als Freiwilligkeitsleistung. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte im Juni 2016 entschieden, dass das Land verpflichtet ist, die Unterbringungs- und Verpflegungskosten während der Blockbeschulungszeit in der dreijährigen Ausbildung in voller Höhe – abzüglich eines angemessenen Eigenanteils der Schülerinnen und Schüler für häusliche Ersparnisse – zu übernehmen.