Die Justiz des Landes nimmt Abschied von dem früheren Präsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Prof. Dr. Heinz Jordan. Justizminister Guido Wolf hat Prof. Dr. Jordan auf der Trauerfeier in Konstanz gewürdigt und dessen beeindruckende Lebensleistung nachgezeichnet.
Die Justiz des Landes trauert um den früheren Präsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Prof. Dr. Heinz Jordan. Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf würdigte Prof. Dr. Jordan auf der Trauerfeier in Konstanz als „Richter von höchster persönlicher Integrität“ und zeichnete dessen beeindruckende Lebensleistung nach.
Minister Wolf sagte: „Prof. Dr. Heinz Jordan zählte zu den profiliertesten Vertretern der baden-württembergischen Justiz. 1933 als Sohn eines Maurerpoliers geboren, war eine so herausragende Justizkarriere sicher nicht vorgezeichnet. Nach seinem Abitur 1952 zog es ihn zunächst in den öffentlichen Dienst an das Landratsamt Waldshut. Schon zwei Jahre drängte es ihn zum Jurastudium nach Freiburg und München. Nach nur sieben Semestern hatte er dieses und den anschließenden Vorbereitungsdienst mit glänzenden Examen abgeschlossen.“
Wolf weiter: „Das Oberlandesgericht Karlsruhe führte er sechs Jahre lang mit nie erlahmender Führungskraft mit dem ihm eigenen Schwung.“ Prof. Dr. Jordan sei ein standfester, in sich ruhender Mann der Justiz mit Profil gewesen, der natürliche Autorität ausgestrahlt habe.
Prof. Dr. Heinz Jordan nahm sich mit besonderem Engagement der Förderung des juristischen Nachwuchses an. Minister Wolf dazu: „Er hat sich als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften engagiert, er war Prüfer in beiden Staatsexamina und auch Mitglied des Ständigen Ausschusses für die Erste juristische Staatsprüfung. Bei der Universität Konstanz war er Lehrbeauftragter für Strafverfahrensrecht. Sein großes Engagement wurde hier mit einer Honorarprofessur gewürdigt.“
Im Namen der Justizverwaltung und der gesamten Justiz des Landes sprach Wolf Jordans Ehefrau, seinem Sohn und allen Angehörigen sein herzliches Beileid aus.
Beruflicher Werdegang
Prof. Dr. Heinz Jordan trat 1962 in den höheren Justizdienst des Landes ein. Er war zunächst bei der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht Waldshut-Tiengen tätig. Es folgte eine Verwendung als Referent im Justizministerium. Dr. Jordan begleitete dort die erste Justizreform, die mit ihrem dreistufigen Gerichtsaufbau und der Präsidialverfassung die Justiz bis heute prägt.
Nach seinem Wirken am Justizministerium zog es ihn 1970 als Landgerichtsdirektor und Vertreter des Landgerichtspräsidenten in seine Heimatstadt Waldshut zurück. Schon zwei Jahre später wurde er als seinerzeit jüngster Leitender Oberstaatsanwalt nach Waldshut berufen. Fünf Jahre später übernahm er das Amt des Leitenden Oberstaatsanwalts in Freiburg. 1984 wurde ihm schließlich das Amt des Präsidenten des Landgerichts in Konstanz anvertraut. 1991 wurde Herr Dr. Jordan zum Mitglied des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg gewählt, dessen stellvertretender Vorsitzender er später werden sollte. 1992 wurde er schließlich zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe ernannt.