Baden-Württemberg hat sich im Bundesrat für eine umfassende Tierwohlkennzeichnung bei frischem Fleisch im Sinne von Erzeugern und Verbrauchern eingesetzt. Der Gesetzentwurf des Bundes bleibt immer noch hinter den Anforderungen zurück.
„Baden-Württemberg unterstützt grundsätzlich die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung der Haltungsform der Tiere für Fleisch. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf greift aber immer noch wesentlich zu kurz. Der Entwurf gefährdet bestehende, bewährte Systeme der Wirtschaft und das damit verbundene System der Finanzierung von mehr Tierwohl. Das notwendige ganzheitliche Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland mit einer wirksamen Finanzierungsstrategie liegt leider immer noch nicht vor. Wir müssen einem Strukturbruch in der Nutztierhaltung in Deutschland entgegenwirken. Dafür brauchen wir ein faires und praktikables Gesamtkonzept, um möglichst vielen Betrieben eine tragfähige Grundlage zur Ausrichtung der Tierhaltung auf mehr Tierwohl zu bieten. Ohne ein solches Gesamtkonzept aus Tierhaltungskennzeichnung, langfristiger Finanzierung sowie Anpassungen im Immissionsschutz und Baurecht laufen ein Umbau der Tierhaltung und ein Umstieg auf höhere Haltungsformen ins Leere“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 7. Juli 2023, anlässlich der Bundesratssitzung in Berlin.
„Ich begrüße grundsätzlich die Bemühungen zur Schaffung baurechtlicher Erleichterungen für die Anpassungen gewerblicher Tierhaltungsanlagen an die Kriterien des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Bau- und umweltrechtliche Erleichterungen müssen aber grundsätzlich für alle Betriebsgrößen und Tierkategorien gelten. Gerade für unsere zahlreichen kleineren bäuerlichen Familienbetriebe im Südwesten ist die Nutztierhaltung ein unverzichtbarer Betriebszweig. Angesichts veränderter gesellschaftlicher Erwartungen an die Tierhaltung besteht ein breiter Konsens für einen Transformationsprozess hin zu Haltungsformen, die ein höheres Maß an Tierwohl ermöglichen. Um auch die Umbaupotenziale kleinerer landwirtschaftlicher Tierhaltungen nutzen zu können, müssen auch hier Genehmigungshemmnisse im Immissionsschutzrecht zügig abgebaut werden“, betonte Minister Peter Hauk.
Weiter umfasst der Entwurf des Bundes bislang nur den Bereich von frischem Schweinefleisch, welches zur Abgabe an den Endverbraucher bestimmt ist. Wann und wie angekündigte Ergänzungen bezüglich verarbeiteter Schweinefleischerzeugnisse, anderer Fleischsorten sowie die Außer-Haus-Verpflegung in Gastronomie und Kantinen erfolgen, bleibt weiter abzuwarten. Eine Bewertung des Tierwohl erfolgt nicht, so werden keine tierbezogenen Indikatoren berücksichtigt. Grundlage der Kennzeichnung ist lediglich die Ausgestaltung der Haltungsform. Die schon länger bestehende Kritik der Länder im Hinblick auf die geplanten unzulänglichen Überwachungsinstrumente gilt zurecht weiter. „Die vorgesehenen umfassenden Mitteilungs-, Dokumentations- und Überwachungspflichten bedeuten einen enormen bürokratischen Aufwand für Betriebe und Behörden“, so Minister Peter Hauk.
Umfassende und transparente Kennzeichnung aller Fleischprodukte
„Ziel ist vielmehr eine umfassende und transparente Kennzeichnung aller Fleischprodukte, die sowohl die Belange der Erzeugerinnen und Erzeuger als auch der Verbraucherinnen und Verbraucher berücksichtigt. Nur mit einem schlüssigen Gesamtkonzept kann der Umbau der Nutztierhaltung hin zu besonders tiergerechten Haltungsformen gelingen. Die Bundesregierung muss jetzt endlich ein umfassendes und mit den Ländern abgestimmtes Konzept vorlegen“, unterstrich Minister Peter Hauk.