Kernkraft

Land gibt Stellungnahme zu Kernkraftwerk Fessenheim ab

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Die Aufnahme zeigt das Atomkraftwerk in Fessenheim in Frankreich.

Im Rahmen des geplanten Rückbaus des französischen Kernkraftwerks Fessenheim besteht die Möglichkeit, Einwendungen einzubringen. Das Umweltministerium nimmt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ausführlich Stellung.

Im Rahmen des geplanten Rückbaus des französischen Kernkraftwerks Fessenheim besteht seit dem 25. März 2024 die Möglichkeit, Einwendungen einzubringen. Das Umweltministerium nimmt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ausführlich Stellung. Anlässlich der Abgabe der Stellungnahme des Landes teilt Umweltministerin Thekla Walker mit: „Wir begrüßen den vorgesehenen zügigen Rückbau des Kernkraftwerks. Es wäre falsch, eine solche Aufgabe hinauszuzögern und auf zukünftige Generationen zu verlagern.“

Aufgrund der Lage des Kernkraftwerks direkt an der Grenze zu Baden-Württemberg sind grenzüberschreitende Auswirkungen des Rückbaus nicht auszuschließen. Daher läuft aktuell ein grenzüberschreitendes Beteiligungsverfahren. Bürgerinnen und Bürger können noch bis 30. April 2024 ihre Stellungnahmen oder Einwendungen in deutscher Sprache direkt bei den für das Verfahren zuständigen französischen Behörden vorbringen. 

„Wenn der Rückbau so durchgeführt wird, wie er in den Unterlagen beschrieben ist, sind keine relevanten negativen Konsequenzen auf deutschem Staatsgebiet zu erwarten. Die Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen müssen wirken. Eine stringente und engmaschige Überwachung ist auch in Zukunft erforderlich“, fasst Umweltministerin Walker die Ergebnisse der Prüfung zusammen. Das Umweltministerium hat zusammen mit dem Regierungspräsidium Freiburg die veröffentlichten Unterlagen mit Hinblick auf mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen geprüft und bewertet. Die Stellungnahme des Landes umfasst verschiedene Hinweise zur Intensivierung der vorgesehenen Überwachung.

Zwar seien Störfälle oder Vorkommnisse mit Folgen für Baden-Württemberg nicht zu erwarten, sie könnten aber auch nicht völlig ausgeschlossen werden, so die Ministerin weiter. „Falls Freisetzungen oder erhöhte Abgaben festgestellt werden, müssen die in Baden-Württemberg zuständigen Behörden informiert und bei der Festlegung von Abhilfen einbezogen werden. Darauf haben wir deutlich hingewiesen“.

Bereits im Vorfeld wurde die deutsche Seite in bestehenden Gremien wie der lokalen Überwachungskommission Fessenheim (CLIS) und der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen (DFK) über die Arbeiten im Kernkraftwerk Fessenheim und die Planungen zu dessen Rückbau informiert. Die Stabsstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Regierungspräsidium Freiburg pflegt einen engen Kontakt zur elsässischen Präfektur Haut-Rhin.

„Die französischen Behörden haben die deutsche Seite sehr gut in das Genehmigungsverfahren zum Rückbau des Kernkraftwerks Fessenheim eingebunden“, hebt Regierungspräsident Carsten Gabbert hervor und versichert, dass der bestehende Informationsaustausch zwischen französischen und deutschen Behörden aufrechterhalten werde. „Gemeinsam werden das Umweltministerium und das Regierungspräsidium sich auch während des Rückbaus für den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt einsetzen.“

Stellungnahme des Landes

Umweltministerin Walker hat die Stellungnahme des Landes Baden-Württemberg am 26. April 2024 an die zuständige französische Anhörungskommission übermittelt. Sie wird wie alle anderen eingereichten Eingaben oder Stellungnahmen auf der französischen Internetseite zur Öffentlichkeitsbeteiligung (Registre Numérique Enquête publique sur la demande d’autorisation de démantèlement de la centrale de Fessenheim) abrufbar sein. Die Stellungnahme (PDF) ist zudem auf der Internetseite des Umweltministeriums veröffentlicht.

Unterlagen in Papierform und online verfügbar

Die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und zum Abbau Kernkraftwerks sind öffentlich zugänglich. Sie können in Papierform im Regierungspräsidium Freiburg sowie in den Gemeinden Hartheim und Neuenburg eingesehen werden. Des Weiteren sind sie online über die Bekanntmachungen auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg abrufbar und im Portal Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) der Länder verfügbar. Auf diesen Seiten finden sich auch weitere Informationen zum Thema.

Bürgerinnen und Bürger können noch bis zum 30. April 2024 Kommentare oder Einwendungen in diesem Portal oder auf anderem Wege abgegeben.

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