Das Land unterstützt die Gemeinden bei der Modernisierung des ländlichen Wegenetzes. Landwirtschaftsminister Peter Hauk hat jetzt den Bescheid für die sechste Tranche des gefragten Förderprogramms übergeben. Weitere fünf Millionen sollen für 2020/2021 bereitgestellt werden.
„Vor gerade einmal sechs Wochen konnten wir eine Bewilligungstranche übergeben. Dies sind klare Indizien dafür, dass die Unterstützung des Landes bei der Verbesserung ländlicher Wege dringend erforderlich ist. Die im vergangenen Herbst bis Ende 2021 verlängerte Geltungsdauer der Vorschrift erhöht die Planungssicherheit der Gemeinden bei der Aufstellung der Haushaltspläne“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, im Nachgang zu der Übergabe der sechsten Tranche von Bewilligungsbescheiden aus dem Förderprogramm des Ministeriums zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes.
„Dass wir mit der Verlängerung auf dem richtigen Wege sind, zeigt sich daran, dass in 2019 bereits 18 Anträge der Städte und Gemeinden bewilligt werden konnten. Vielfach wurde die Landesregierung von Seiten der Gemeinden um Unterstützung bei der Erhaltung ihrer ländlichen Wege gebeten. In vielen Fällen stammen die Wege aber aus Zeiten, in denen der heute notwendige Ausbaustandard noch nicht absehbar war“, sagte der Minister.
Weitere fünf Millionen für die nächsten zwei Jahre
Die Landesregierung entsprach der Bitte der Gemeinden und nahm im Koalitionsvertrag die Förderung der Modernisierung Ländlicher Wege auf. Bisher wurden fünf Millionen Euro in den Doppelhaushalt 2018/2019 eingestellt. Weitere fünf Millionen Euro sollen im folgenden Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt werden. Die Mittel sollen in den Jahren 2018 bis 2021 zu gleichen Teilen zur Verfügung stehen. Das ländliche Wegenetz unterstützt einerseits die Landwirtschaft in hohem Maße. Gleichwohl profitieren alle Einwohner durch die multifunktionale Eigenschaft der Wege, da diese auch für Rad- und Wandertouren sowie für Spaziergänge in der Gemeinde bestens geeignet sind. „Das vorliegende Förderprogramm beinhaltet bei der Antragstellung durch die Gemeinden so wenig Bürokratie wie unbedingt nötig. Allein die rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen“, betonte der Minister.
Für möglicherweise notwendigen Beratungsbedarf stehen den Gemeinden die Spezialisten für den ländlichen Wegebau der unteren Flurneuordnungsbehörden bei den Landratsämtern zur Seite. Sie leiten die Anträge an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung als Bewilligungsstelle weiter. „Dieses Programm wird seiner Zielsetzung gerecht: Den Kommunen eine wesentliche Hilfestellung bei der Modernisierung ihrer wichtigsten landwirtschaftlichen Wege zu geben“, so der Minister.
Geförderte Kommunen
Acht Kommunen wurden mit insgesamt rund 300.311 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhielt, wird im Folgenden aufgelistet:
- Albbruck: 40.000,00 Euro
- Bad Bellingen: 49.985,00 Euro
- Niederstotzingen: 37.774,20 Euro
- Owen: 60.840,20 Euro
- Rot am See: 40.871,00 Euro
- Schechingen: 18.305,84 Euro
- Unterensingen: 39.535,36 Euro
- Waldstetten: 13.000,00 Euro
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Modernisierung Ländlicher Wege