16 Städte und Gemeinden erhalten über das Programm zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege Fördermittel für die Modernisierung ihrer kommunalen Infrastruktur. Die umfangreiche 30. Bewilligungstranche verdeutlicht, dass das ländliche Wegenetz ein wichtiger Teil der Infrastruktur einer Gemeinde ist.
„Der Ländliche Raum ist und bleibt als Naherholungsgebiet unverzichtbar. Daher ist ein für die multifunktionale Nutzung ausgelegtes und modernes Ländliches Wegenetz für alle Bürgerinnen und Bürger von Nutzen. Die Wege werden nicht nur durch die Land- und Forstwirtschaft, sondern auch durch Spaziergänger, Radfahrer und Wanderer genutzt“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Übergabe weiterer Bewilligungsbescheide am Donnerstag, 20. April 2023, in Stuttgart.
Mit der 30. Bewilligungstranche werden Baumaßnahmen zur Modernisierung von insgesamt über 20 Kilometer (km) landwirtschaftlicher Haupterschließungswege mit einem Zuschuss von insgesamt rund 1,5 Millionen Euro gefördert. Seit Bestehen des Förderprogramms wurden über das Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege landesweit bereits über 265 km ländliche Wege grundlegend modernisiert.
„Die umfangreiche 30. Bewilligungstranche umfasst 27 Anträge von 16 Kommunen. Das verdeutlicht, dass das ländliche Wegenetz ein wichtiger Teil der Infrastruktur einer Gemeinde ist und daher einer fortwährenden, teilweise kostenintensiven Pflege und Modernisierung bedarf. Um die Gemeinden dabei zu unterstützen, stellt das Land über das Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung ländlicher Wege in diesem Jahr insgesamt rund 2,5 Millionen Euro Fördermittel bereit“, betonte der Minister.
Die geförderten Kommunen
27 Anträge aus 16 Kommunen werden mit insgesamt 1.553.096,55 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:
- Albbruck: 26.890,76 Euro
- Bönnigheim: 69.557,08 Euro
- Buchen: 61.979,60 Euro
- Creglingen: 355.040,00 Euro
- Dettingen/Teck: 60.132,00 Euro
- Dürnau: 100.000,00 Euro
- Grenzach-Wyhlen: 33.605,40 Euro
- Heitersheim: 10.485,12 Euro
- Ilshofen: 137.020,00 Euro
- Jettingen: 190.371,11 Euro
- Lichtenau: 74.000,00 Euro
- Niederstetten: 100.000,00 Euro
- Rangendingen: 57.754,62 Euro
- Rosenfeld: 44.642,00 Euro
- Weikersheim: 133.312,06 Euro
- Wolpertshausen: 98.306,80 Euro
Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum: Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege