Wer in Baden-Württemberg eine Bahnstation kauft oder modernisiert, die nicht (mehr) im Besitz der Deutschen Bahn (DB) ist, kann dafür Fördermittel des Landes in Anspruch nehmen. Dazu hat das Landesverkehrsministerium ein eigenes Modul innerhalb des Bahnhofsmodernisierungsprogrammes (BMP) II eingerichtet. Dieses Modul – die sogenannte Stationsrichtlinie – ist jetzt in Kraft getreten.
Verkehrsminister Winfried Hermann hob die Bedeutung dieses gezielten Förderinstruments hervor. Er sagte am Donnerstag: „Schon heute gibt es wunderbare Beispiele in Baden-Württemberg, wo Kommunen oder Privatleute mit viel Engagement Bahnhofsgebäude und das Umfeld von Stationen im regionalen Schienenverkehr modernisiert und attraktiv entwickelt haben. Gleichzeitig kennen wir aber alle auch Beispiele, bei denen ehemalige Empfangsgebäude der DB im Dornröschenschlaf verharren und keine Visitenkarte für die Nutzung des Bahnverkehrs darstellen. Mit der neuen Stationsrichtlinie stärken wir gezielt das Engagement von Kommunen und Privatbesitzern, solche Empfangsgebäude wach zu küssen und Teile davon für die Fahrgäste im Bahnverkehr zur Verfügung zu stellen.“
Verknüpfung verschiedener Mobilitätsformen
Im Juni 2020 hatten das Land Baden-Württemberg und die Deutsche Bahn die Rahmenvereinbarung über die Bahnhofsmodernisierungsinitiative „Bahnhof der Zukunft“ (BMP II) geschlossen. Deren Ziel ist es, die Barrierefreiheit, das Erscheinungsbild und die Mobilitätsfunktion der Bahnhöfe der DB in Baden-Württemberg weiter zu verbessern. Entsprechend dem ganzheitlichen Ansatz zur Stationsmodernisierung hat das BMP II nicht nur die eigentliche Verkehrsstation im Blick, sondern sieht im Modul 2 auch vor, im Umfeld die Verknüpfung verschiedener Mobilitätsformen (Park & Ride, Bike & Ride, Bushaltestellen, Echtzeitinformationsanzeiger, E-Ladestationen, et cetera) zu fördern. Voraussetzung für die Förderung von Kommunen oder privaten Eigentümern von Bahnhofsgebäuden ist, dass Flächen für die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zur Verfügung gestellt werden.
Nutzung von Stationsgebäuden soll gesichert werden
Mit der Richtlinie Stationsgebäude wird erstmals ein Instrument geschaffen, um die Nutzung von Stationsgebäuden, die nicht im Eigentum der DB sind, für die Öffentlichkeit und die Fahrgäste nutzbar zu machen und für die Zukunft zu sichern. Hierdurch werden private und kommunale Vorhabenträger nicht nur beim Kauf, sondern auch bei der Modernisierung von Stationsgebäuden unterstützt, um so ein ansprechendes und einladendes Erscheinungsbild zu schaffen. Dies kann die Einrichtung oder Wiederöffnung von Warteräumen oder Toiletten umfassen oder auch von anderen kreativen Nutzungen der Gebäude oder von Gebäudeteilen, die den Fahrgästen dient.
Wie wird die Höhe der Fördersätze berechnet?
Ob Instandsetzung oder Kauf eines Gebäudes, die Förderhöhe berechnet sich immer aus der Größe der Fläche, die tatsächlich der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Hierbei ist es zunächst nicht entscheidend, ob Wartebereich, Gepäckaufbewahrung oder die an vielen Stationen vermisste Toilette.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Fördermittel werden elektronisch per E-Mail beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg beantragt.