Das Land fördert auch 2022 wissenschaftliche Arbeiten zur Vermeidung von Tierversuchen. Förderanträge können bis zum 15. Mai 2022 eingereicht werden.
„Wir setzen unser erfolgreiches Förderprogramm zugunsten der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch auch im Jahr 2022 fort. Mit dieser Förderung unterstützen wir die Entwicklung neuer Methoden, die Tierversuche ersetzen oder reduzieren. Förderfähig sind auch die Validierung von Methoden sowie ethisch-wissenschaftliche Ansätze mit Bezug zur Verwendung von Tieren in Forschung und Lehre“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Für die Forschungsförderung für Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch stehen für das laufende Jahr insgesamt 200.000 Euro aus Mitteln des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Verfügung. Die Forschungsprojekte müssen in Baden-Württemberg oder unter Beteiligung von Einrichtungen aus Baden-Württemberg durchgeführt werden. Förderanträge können bis zum 15. Mai 2022 eingereicht werden.
Tierversuche auf ein Minimum reduzieren
„Baden-Württemberg ist ein wichtiger Standort der biomedizinischen Forschung. Dies bringt auch mit sich, dass in vielen Forschungseinrichtungen Tierversuche durchgeführt werde. Bestimmte Versuche sind sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die Versuche werden in jedem Einzelfall von den zuständigen Behörden begutachtet und nur bei Erfüllung der strengen rechtlichen Voraussetzungen genehmigt. Es ist unser klares und auch erklärtes Ziel, Tierversuche auf ein Minimum zu reduzieren und die Zahl und die Belastung von Versuchstieren in Baden-Württemberg weiter zu verringern. Daher unterstützen wir die Entwicklung alternativer Methoden in Forschung und Lehre", erklärte Minister Hauk.
Der Forschungspreis „Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch“ wird nächstmalig im Jahr 2023 ausgeschrieben.