Aufgrund des ausgesetzten Präsenzbetriebs der Schulen zum Jahreswechsel entlastet das Land ein weiteres Mal die Familien bei den Schüler-Abos im Nahverkehr. Alle Schüler-Abos, die im März laufen, werden im April von der Zahlung freigestellt.
Baden-Württemberg entlastet ein weiteres Mal die Familien bei den Schüler-Abos im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Das Land Baden-Württemberg erstattet den Eltern in Baden-Württemberg eine Monatsrate der Schülerzeitkarten ihrer Kinder. Diese Maßnahme soll die Familien dafür entschädigen, dass im Januar und auch über weite Teile des Februars die Schulen geschlossen waren und nur die Abschlussklassen Präsenzunterricht hatten.“ Die Schülertickets blieben deswegen zu weiten Teilen ungenutzt. Da nachträgliche Erstattungen immer einen hohen Verwaltungsaufwand auslösen, wird die Erstattung wie im vergangenen Jahr dadurch bei den Eltern ankommen, dass ein späterer Monat nicht abgebucht wird. Konkret wird den Kundinnen und Kunden die Rate für April erlassen, die im Monat März noch im Abo sind.
Tickets werden automatisch von der Zahlung freigestellt
Minister Hermann erklärte: „Viele Eltern haben in den vergangenen Wochen erneut enormes leisten müssen. Sie an dieser Stelle zugleich finanziell zu entlasten und ihnen für ihre Treue zum ÖPNV zu danken, ist mir ein wichtiges Anliegen.“
Für die Eltern wird es dabei zu keinem Verwaltungsaufwand kommen. Alle Schüler-Abos, die im März laufen, werden im April von der Zahlung freigestellt. Eltern, deren Kinder mit Fahrten außerhalb des ÖPNV befördert werden, werden erneut gleichgestellt. Die gesamte Maßnahme wird mit 20 Millionen Euro beziffert, die das Land aus der Haushaltsrücklage Corona bereitstellt.
Die Maßnahme ist zugleich Teil eines größeren Pakets zur Stabilisierung der Einnahmen im ÖPNV. Denn vor allem im ländlichen Raum sind Schülerzeitkarten ein wichtiger Faktor zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs. Käme es hier zu einer dauerhaften Abwanderung von Bahnen und Bussen, hätte dies große Auswirkungen auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Verkehre mit der Folge von Angebotseinschränkungen.
Zugleich will das Landeskabinett frühzeitig seine Beteiligung an einer Weiterführung des Rettungsschirms für den ÖPNV im Jahr 2021 beschließen. Hier wird eine erneute Beteiligung der Bundesregierung erwartet.
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