Das Land beteiligt sich weiter freiwillig an Tests in Kitas und in der Kindertagespflege. Auch die Testassistenz an den Schulen wird verlängert. Da Kinder in Kitas und in der Kindertagespflege noch nicht geimpft werden können, sind die Tests ein wichtiger Sicherheitszaun.
Die Testpflicht an den Schulen ist ein wichtiger Baustein um den Präsenzunterricht sicherzustellen. Auch an den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege können die Träger den Kindern ebenfalls Testungen anbieten, um die Sicherheit zu erhöhen. Sie werden dabei finanziell vom Land mit Landesmitteln unterstützt. Die Landesregierung hat entschieden, dass das Land sich auch weiterhin freiwillig an den Testungen der Kinder in den Kindertageseinrichtungen beteiligt. Bisher hatte das Land bereits eine freiwillige Kostenbeteiligung bis zu den Herbstferien zugesagt. Für die Testungen bis zum Jahresende hat das Kabinett nun weitere Mittel in Höhe von bis zu 12,3 Millionen Euro bewilligt. Das Land übernimmt dabei 68 Prozent der Ausgaben für die Testkits bei Kindern zwischen null und drei Jahren sowie 30 Prozent der Ausgaben für die Testkits bei Kindern zwischen drei und sieben Jahren.
„Die Kinder in den Kitas und in der Kindertagespflege haben noch nicht die Möglichkeit, geimpft zu werden. Deshalb sind die Tests auch für den frühkindlichen Bereich ein wichtiger Sicherheitszaun, an dessen Aufrechterhaltung wir uns als Land weiter freiwillig beteiligen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Das Land legt dabei analog zu den Schulen die Kosten für drei Testungen per Antigenschnelltest pro Woche beziehungsweise die Kosten für zwei PCR-Tests pro Woche für die finanzielle Beteiligung zugrunde. „Im Falle eines positiven Corona-Tests an Kitas oder in der Kindertagespflege gibt die Corona-Verordnung Absonderung vor, dass die Kinder sich vor dem Wiederbetreten der Einrichtung testen müssen“, erklärt Staatssekretär Volker Schebesta. Er ergänzt: „Diese Kosten, die sich aus der Landesverordnung ergeben, übernimmt das Land ebenfalls, wenn die Kinder hierfür das Testangebot in der Einrichtung wahrnehmen.“
Auch die Testassistenz an den Schulen wird verlängert
An den Grundschulen, den Grundschulförderklassen, den Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an den SBBZ mit den Förderschwerpunkten geistige sowie körperlich-motorische Entwicklung und in den Schulkindergärten sind nicht alle Kinder dazu in der Lage, die Testungen eigenständig durchzuführen. Die Einrichtungen haben deswegen die Wahl: Entweder sie entscheiden, dass die Testung zu Hause durchgeführt wird und lassen sich die negativen Testungen von den Erziehungsberechtigten bescheinigen, oder sie führen die Tests in der Schule durch. Um die Testungen durchzuführen, können die Einrichtungen seit den Osterferien eine Assistenz erhalten, welche die Schulen bei der Vorbereitung der Tests und in der Testdurchführung unterstützt.
„Die Schulen haben in der Pandemie zusätzliche Aufgaben bekommen und sind teilweise sehr stark beansprucht. Es ist mir deswegen wichtig, dass die Schulen weiterhin die Unterstützung durch Testassistenzen für die Testung der Schülerinnen und Schüler erhalten“, sagt Kultusministerin Schopper. Für die benötigte Schutzausrüstung und die Personalkosten stellt das Land deshalb bis Ende des Jahres insgesamt zusätzliche Mittel in Höhe von etwa 8,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Testungen in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung
Das Land hat eine Beteiligung an den Kosten für die Testungen der Kinder an den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung zugesagt, die seit dem 12. April durchgeführt werden. Dafür hat das Kabinett bisher Mittel in Höhe von etwa 37 Millionen Euro bewilligt. Die Beschaffung der Testkits erfolgt für die Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege dezentral über die Kommunen. Die Organisation und Durchführung der Testung vor Ort obliegt den jeweiligen Trägern in eigener Verantwortung.
Das Land hat mit Kabinettsbeschluss vom 1. April 2021 begleitend zur Bereitstellung von Testkits durch das Sozialministerium allen Schulträgern sowohl Mittel für Assistenzkräfte als auch einmalig einen Sockelbetrag für die Schulung von Lehrkräften, die Beratung der Schulen in organisatorischen und hygienischen Fragen sowie die Beschaffung von Schutz- und Hygienematerial zur Verfügung gestellt. Seit Ende der Osterferien 2021 kann deshalb an Grundschulen, Grundschulförderklassen, Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie SBBZ der Richtungen geistige Entwicklung und körperlich-motorische Entwicklung und Schulkindergärten eine Assistenz die Schülerinnen und Schüler bei der Testdurchführung in der Schule unterstützen.
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