Die Länder haben die Abgabefrist zur Grundsteuer-Erklärung verlängert. Die Erklärungen müssen nun erst bis zum 31. Januar 2023 abgegeben werden.
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31. Oktober 2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31. Januar 2023 abgegeben werden.
"Wir haben ohnehin schon angekündigt, die Erinnerungsschreiben für die Grundsteuererklärung erst im nächsten Jahr zu verschicken. Es ist gut und sinnvoll, dass die Länder sich nun einheitlich auf eine einmalige Fristverlängerung verständigt haben. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben nun etwas mehr Zeit, die sollten sie jetzt aber auch nutzen." so Finanzminister Danyal Bayaz.
30 Prozent der Erklärungen im Land abgegeben
In Baden-Württemberg wurden bislang gut 1,7 Millionen Erklärungen abgegeben. Das sind 30 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen.
Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung, wie etwa Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.