Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz machen sich im Bund für einen weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien stark. Im Umweltausschuss des Bundesrats haben sich die beiden Länder erfolgreich für Anträge zum Ausbau der Wind-, Solar- und Bioenergie im Energiesammelgesetz eingesetzt. Damit soll auch der Ausbau der Windkraft im Süden wieder in Schwung kommen.
Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben sich heute in der Sondersitzung des Umweltausschusses erfolgreich für eine Empfehlung des Ausschusses zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien eingesetzt. „Der Ausschuss hat Anträgen zum Ausbau der Wind-, Solar- und Bioenergie im Energiesammelgesetz zugestimmt und somit ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz gesetzt. Damit schaffen wir eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen des Gesetzesentwurfes im anstehenden Bundesrats-Plenum. Wir wollen damit erreichen, dass die Energiewende künftig einfacher, konsequenter und dynamischer voranschreitet. So fordern wir den Bund auf, den Windenergieausbau in den südlichen Bundesländern durch eine geeignete Regionalisierungskomponente sowie eine Erhöhung des Ausschreibungsvolumens endlich wieder auf eine solide Basis zu stellen“, erklärten Umweltministerin Ulrike Höfken und Umweltminister Franz Untersteller.
Ländermehrheit für schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien
Mit einer Regionalisierungskomponente gelänge es, die Ausbauverteilung der Windenergie an Land zwischen dem Norden, Süden und der Mitte Deutschlands wieder fairer zu verteilen. Außerdem müssten nicht bezuschlagte Mengen in den nächsten Ausschreibungsrunden hinzukommen statt wie bisher wegzufallen, so Höfken und Untersteller weiter. „Schon aus Akzeptanzgründen müssen wir den Ausbau der Windkraft in Deutschland ausgewogen verteilen“, sagten die Ministerin und der Minister.
Vergütungsvorteile für Solar-Dachanlagen erhalten
Auch bei der Solarenergie haben Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zusammen mit anderen Ländern einen Etappensieg durch eine klare Empfehlung des Umweltausschusses erzielt. Nach dem Gesetzentwurf der Bunderegierung sollte die Vergütung für Solarenergie bei Dachanlagen um mehr als 20 Prozent reduziert werden. „Das wäre ein herber Schlag gegen den dringend benötigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und gegen den Klimaschutz. Nach Auffassung des Ausschusses soll nun der beihilferechtliche Spielraum maximal ausgeschöpft und die Absenkung der Vergütung damit auf den Prüfstand gestellt werden“, sagte die Umweltministerin.
Der baden-württembergische Umweltminister und die rheinland-pfälzische Umweltministerin kritisieren insbesondere, dass die Sonderkürzung nicht angekündigt war und bereits zu Beginn des nächsten Jahres kommen solle. „Das würde sämtliche Kalkulationen der Solarbranche für aktuelle Projekte über den Haufen werfen und die Existenz von Unternehmen und Arbeitsplätzen in Deutschland gefährden. Das widerspricht Vertrauensschutz und Planungssicherheit.“
Neuer Schub für Bioenergie
Bioenergieanlagen bilden ein wichtiges Element für die Energiewende: Sie können vor allem dann ihren Einsatz leisten, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Damit tragen sie zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit bei. „Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf keine Änderungen im Vergütungssystem für Bioenergieanlagen vorgenommen hat. Der Bund muss dringend unnötige Hürden für den Bioenergiemarkt abbauen und damit den bisher stark unterzeichneten Ausschreibungen für Biomasseanlagen neuen Schub geben. So forderten wir etwa, die Flexibilisierung von Biogasanlagen durch angemessene Projektierungszeiträume auszubauen, die klimaschutzrelevante Wirtschaftsdüngervergärung zu stärken und das Ausschreibungsvolumen für Biomasseanlagen auf zwei statt bisher einen Gebotstermin pro Jahr zu verteilen. Das erleichtert den Bietern die Ausschreibungsteilnahme, reduziert Wartezeiten und stärkt den Wettbewerb. Dies hat der Umweltausschuss heute so zur Berücksichtigung im weiteren Gesetzgebungsverfahren empfohlen“, führte Höfken abschließend an.
Das Energiesammelgesetz
Der Entwurf der Bundesregierung des Energiesammelgesetzes soll die Grundlage für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland bilden. Das Energiesammelgesetz sieht dementsprechend auch Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz vor. Mit Anträgen im Umweltausschuss des Bundesrates haben Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg Forderungen zur Optimierung des Ausbaus von Energie aus Wind, Sonne und Biomasse gestellt. Diese wurden als Empfehlung des Ausschusses zur Berücksichtigung im weiteren Gesetzgebungsverfahren verabschiedet.
Quelle:
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz; Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg