Energie

Kühlturm-Sprengung in Philippsburg

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Hinter einem Hinweisschild „Kernkraftwerk“ erheben sich die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg. (Foto: © dpa)

Die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg werden gesprengt. An ihrer Stelle entsteht bis 2024 ein Umspannwerk für erneuerbare Energien.

Als „bildgewaltiges Symbol für den Atomausstieg und die Energiewende“ hat Umweltminister Franz Untersteller die bevorstehende Sprengung der beiden Kühltürme des Kernkraftwerks in Philippsburg bezeichnet. „Dort, wo heute das weithin sichtbare Symbol der Atomkraft in den Himmel ragt, steht schon bald ein Konverter, um erneuerbare Energie aus dem Norden Deutschlands nutzbar zu machen. Wenn die Kühltürme gesprengt sind, macht die Atomkraft buchstäblich Platz für die erneuerbaren Energien.“

Untersteller erinnerte daran, dass die Kühltürme mehr als vier Jahrzehnte das Landschaftsbild rund um Philippsburg geprägt haben. Einige werden die Türme vermissen, so der Umweltminister, andere werden erleichtert aufatmen. „Ich habe mich mein gesamtes Berufsleben für den Atomausstieg eingesetzt. Für mich ist es ein besonderes Ereignis, wenn jetzt die Kühltürme gesprengt werden. Sie symbolisieren eine hoch riskante Energietechnologie. Ohne Atomkraft wird die Region für alle sicherer.“

Umspannwerk für erneuerbare Energien entsteht

Der Konverter (Gleichstrom-Umspannwerk) in Philippsburg bildet künftig den Endpunkt der Hochspannungs-Gleichstrom-Leitung ULTRANET. Sie transportiert insbesondere erneuerbaren Strom nach Baden-Württemberg. Der Strom wird dann in Philippsburg in Wechselstrom umgewandelt und ins Übertragungsnetz eingespeist. ULTRANET soll 2024 in Betrieb genommen werden und spielt für die sichere Stromversorgung Baden-Württembergs mit erneuerbaren Energien eine zentrale Rolle.

Die grundlegenden Voraussetzungen für den Abbruch der Kühltürme wurden bereits im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Philippsburg 2 (KKP 2) geprüft. Nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Abbau einschließlich der Sprengung genehmigt.

Die Einhaltung aller Genehmigungsauflagen beim konkreten Sprengvorhaben wurde dann in atomrechtlichen aufsichtlichen Verfahren umfassend geprüft. Dazu wurden unter anderem radiologische Messungen zum Nachweis der Kontaminationsfreiheit der Kühltürme durchgeführt. Die atomrechtlichen Prüfungen bestätigen außerdem auf Basis von Sachverständigen-Gutachten, dass die Sprengung auf die kerntechnischen Anlagen am Standort keine schädlichen Auswirkungen haben. Neben der atomrechtlichen Prüfung wurde die Sprengung auch baurechtlich, wasserrechtlich und sprengstoffrechtlich geprüft.

Umweltministerium: Kernenergie und Strahlenschutz

Umweltministerium: Energiewende

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