Das Umweltministerium startete den kommunalen Wettbewerb „Auf dem Weg zur Klimaneutralität“. Klimaaktive Kommunen können sich bis zum 31.Oktober 2022 um Landesmittel zur Umsetzung ihrer Klimaneutralitätskonzepte bewerben.
Startschuss für den kommunalen Wettbewerb „Auf dem Weg zur Klimaneutralität“ des Umweltministeriums Baden-Württemberg: Ab dem 1. Juli 2022 können sich besonders klimaaktive Kommunen um Fördermittel zur Umsetzung ihrer ambitionierten Klimaneutralitätskonzepte bewerben. Eine Fachjury wählt dann aus dem Bewerberkreis vier Kommunen unterschiedlicher Größe aus, die bis 2025 für ihre Klimaschutzmaßnahmen eine finanzielle Unterstützung vom Land erhalten.
„Mit unserem Klimaschutzgesetz haben wir uns als Baden-Württemberg das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu werden. Wichtige und zentrale Mitstreiter auf unserem Weg zu diesem Ziel sind unsere Kommunen im Land. Viele sind bereits Vorreiter und haben ambitionierte Klimaschutzkonzepte und -ziele“, sagte Umwelt- und Klimaministerin Thekla Walker anlässlich des Starts des neuen Förderwettbewerbs in Stuttgart.
Augenmerk auf bisher noch wenig erprobte Maßnahmen
Um diese ambitionierten Vorreiter weiter zu unterstützen und ihre Maßnahmen auf andere Kommunen zu übertragen, hat nun das Umweltministerium den kommunalen Wettbewerb ins Leben gerufen. „Wir fördern mit unserem Klimawettbewerb vier unterschiedlich große Modellkommunen, die glaubwürdig, konsequent und nachvollziehbar das Ziel der Klimaneutralität für ihre Gesamtgemarkung bis zum Jahr 2035 erreichen wollen“, so Thekla Walker weiter. Dabei solle ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung und Umsetzung bisher wenig erprobter und deutlich beschleunigend wirkender Maßnahmen gelegt werden.
Insgesamt ist eine Förderung für drei Jahre angedacht, in denen die äußerst ambitionierten Klimaschutzkonzepte der Kommunen schlüssig umgesetzt werden sollen. Die unterschiedlichen Größenklassen stellen dabei sicher, dass sich die ergriffenen Klimaschutzmaßnahmen auf alle Kommunen im Land übertragen lassen. Kompensationsmaßnahmen sollen gar nicht oder nur in einem möglichst geringen Umfang zum Einsatz kommen.
Höhe der Förderzuschüsse je nach Größe der Kommune
Kommunen, die sich am Wettbewerb beteiligen möchten, müssen entweder ein Klimaschutzkonzept besitzen oder mit dem European Energy Award (eea) zertifiziert sein und einen entsprechenden Maßnahmenplan vorlegen sowie am Klimaschutzpakt teilnehmen. Dabei müssen die Klimapläne und Klimamaßnahmen der Kommunen höchste Ambitionen aufweisen – Voraussetzung ist die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035.
Je nach Größenklasse sind unterschiedliche Förderzuschüsse für die Kommune vorgesehen:
- Größenklasse A: eine Gemeinde bis 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner, Fördermittel in Höhe von bis zu einer halben Million Euro
- Größenklasse B: eine Gemeinde mit 20.000 bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, Fördermittel in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro
- Größenklasse C: eine Gemeinde mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, Fördermittel in Höhe von bis zu vier Millionen Euro
- Größenklasse D: ein Landkreis, Fördermittel in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro
Insgesamt stellt das Umweltministerium im Rahmen des Wettbewerbs bis zu 11,5 Millionen Euro bis zum Jahr 2025 bereit. Bewerbungsfrist ist am 31.Oktober 2022.
Weitere Informationen
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Wettbewerb für Vorreiter-Kommunen zur Klimaneutralität!
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg: Landeswettbewerb für Vorreiter-Kommunen