Das Gutachten zur förderrechtlichen Bewertung einer möglichen Verbundlösung zwischen der städtisch getragenen Uniklinik Mannheim und der Uniklinik Heidelberg zeigt auf, dass das Klinikum Mannheim grundsätzlich auch bei der Realisierung eines Verbundmodells mit Investitionsmitteln nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz gefördert werden kann.
Das vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in Auftrag gegebene Gutachten zur förderrechtlichen Bewertung einer möglichen Verbundlösung zwischen dem städtisch getragenen Universitätsklinikum Mannheim und dem Universitätsklinikum Heidelberg liegt nun vor. Damit rückt eine Verbundlösung näher.
Das Gutachten zeigt auf, dass das Klinikum Mannheim grundsätzlich auch bei der Realisierung eines Verbundmodells mit Investitionsmitteln nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) gefördert werden kann. Diese Investitionsmittel werden vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration verwaltet und an die Krankenhäuser weitergegeben.
Ziel des Verbunds beider Einrichtungen ist eine Optimierung der Krankenversorgung, von Forschung und Lehre und der ökonomischen Situation beider Häuser.
Eine interministerielle Arbeitsgruppe wird nun ein Konzept einer möglichen Verbundlösung erarbeiten, das dann von den zuständigen Ressortministern und der -ministerin weiter beraten wird. Im ersten Quartal 2023 wird die Grundsatzentscheidung über die Art der Verbundlösung angestrebt.