Frühkindliche Bildung

Kita-Maßnahmen zur aktuellen Personalsituation verlängert

Kinder einer Kindergartengruppe nehmen in einem Gruppenraum mit ihrern Erzieherinnen an einer Bewegungseinheit mit einem Tuch teil.

Die gezielten Maßnahmen als Reaktion auf die aktuelle Personalsituation in Kindertageseinrichtungen werden um zwei Jahre verlängert. Das Ziel ist es, die Balance zu halten zwischen der Belastung der pädagogischen Fachkräfte, dem Betreuungsbedarf der Eltern und dem Bildungsanspruch der Kinder.

Für das laufende Kindergartenjahr wurden in Paragraph 1a Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) Maßnahmen ergriffen, um auf die Personalsituation reagieren zu können und die Belastungen der Erzieherinnen und Erzieher zu berücksichtigen. Diese Regelungen sollen um zwei Jahre verlängert werden und bis Ende August 2025 gelten. Den Entwurf einer entsprechenden Änderung der KiTaVO hat das Kultusministerium in die Anhörung in den Landtag gegeben.

Beim Landesjugendamt sind zum Stand 28. April 2023 insgesamt für 750 Gruppen die für die Nutzung der Optionen erforderlichen Selbstverpflichtungserklärungen eingegangen. Das sind aktuell insgesamt 2,6 Prozent der Gruppen im Land. Zum Ende des vergangenen Kindergartenjahres waren es bei den noch weiter geltenden Regelungen aus der CoronaVO Kita über 20 Prozent der Einrichtungen. Dies zeigt, dass die Träger die Maßnahmen für dieses Kindergartenjahr zurückhaltend nutzen und neben Personalengpass auch die Belastungen der Erzieherinnen und Erzieher berücksichtigen. In der Arbeitsgruppe Frühkindliche Bildung des Kultusministeriums, in der unter anderem die Verbände der Träger vertreten sind, wurde vereinbart, dass die Struktur der Regelungen im Kindertagesbetreuungsgesetz und in der KiTaVO seitens des Ministeriums zusammen mit weiteren Verantwortlichen für die frühkindliche Bildung in Baden-Württemberg auf möglichen Anpassungsbedarf geprüft wird. Dabei geht es zum Beispiel um die Frage, ob es bei einem gruppenbezogenen Mindestpersonalschlüssel bleiben soll oder auf eine kindbezogene Berechnung umgestellt wird. Diese Prüfung wird so erfolgen, dass etwaige Änderungen an den Vorgaben zum Kindergartenjahr 2025/26 umgesetzt werden können. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen deshalb die Maßnahmen in Paragraph 1a KiTaVO verlängert werden.

Regelungen im Einzelnen

Seit 1. September 2022 ist der Ersatz einer Fachkraft durch zwei Zusatzkräfte möglich, wenn der Mindestpersonalschlüssel dabei um nicht mehr als 20 Prozent unterschritten wird. Dazu müssen doppelte Zeitanteile von geeigneten Kräften eingesetzt werden, um dem Fehlen der Fachkräfte zumindest durch quantitativ umfangreicheren Ersatz Rechnung zu tragen. Bei einem vorübergehenden Ausfall bis zu einem Zeitraum von acht Wochen kann eine Fachkraft durch eine andere geeignete Kraft ersetzt werden.

Wenn die Mindestpersonalanzahl erfüllt ist, kann ausnahmsweise um bis zu zwei Kinder nach oben von der Höchstgruppenstärke abgewichen werden. Bedürfnisse der Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf müssen berücksichtigt bleiben. In Halbtags- und Regelgruppen dürfen dennoch nicht mehr als 28 Kinder betreut werden.

Die Aufsichtspflicht muss in allen Fällen jederzeit gewährleistet sein. Die Nutzung der genannten Optionen muss dem Kommunalverband für Jugend und Soziales / Landesjugendamt angezeigt werden (im Fall des vorübergehenden Ersatzes einer Fachkraft, wenn die Dauer des Ersatzes einen Zeitraum von vier Wochen überschreitet).

Kita-Einstiegsgruppe

Diese vom KVJS entwickelte befristete Maßnahme zur Ergänzung der Angebote soll Kindern einen Einstieg in die institutionelle Kindertagesbetreuung ermöglichen und dazu beitragen, möglichst vielen Kindern ein gutes Betreuungsangebot machen zu können. So sind die so genannten Kita-Einstiegsgruppen beispielsweise für diejenigen Kinder gedacht, die aktuell keinen Kita-Platz bekommen. Sie bleiben auf der Warteliste für den Betreuungsplatz und werden in der Kita-Einstiegsgruppe (PDF) betreut mit dem Ziel, zügig – möglichst innerhalb eines Jahres – in eine reguläre Kitagruppe zu wechseln. Der Zeitraum des Übergangs sollte den individuellen Förderbedarf sowie den Wunsch der Eltern berücksichtigen. Dieses Angebot auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) war ursprünglich für zwei Jahre vorgesehen und wird nun ebenfalls bis Ende August 2025 verlängert.

„Wir tragen mit diesen Maßnahmen der angespannten Situation Rechnung“, sagt Staatssekretär Volker Schebesta. „Unser gemeinsames Ziel ist es, die Balance zu halten zwischen der Belastung der pädagogischen Fachkräfte, dem Betreuungsbedarf der Eltern und dem Bildungsanspruch der Kinder.“

Weitere Meldungen

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 16. Juli 2024

Auf der Bühne wird eine Konfetikannone gezündet.
  • Sonderpädagogik

Preisverleihung des Wettbewerbs „Zauberhaft“

Veranstaltung des Ministeriums und Südwestmetall ZukunftsFest
  • Bildung und Wissenschaft

Tagung für wissenschaftliche Weiterbildung

Startup Summit 2024
  • Startup BW

Tolle Geschäftsideen bei Start-up-Gipfel ausgezeichnet

Stethoskop vor farbig eingefärbtem Kartenumriss von Baden-Württemberg mit Schriftzug: The Ländarzt - Werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg
  • Gesundheitsberufe

Auswahlverfahren für Landarztquote abgeschlossen

Sieger des Schülerwettbewerbs ,Schüler machen sich für Tiere stark‘ ausgezeichnet
  • Tierschutz

Schülerwettbewerb „Schüler machen sich für Tiere stark“

Kinder beim Schwimmunterricht.
  • Sport

Schwimm-Programme ausgebaut

  • Schule

Landespreis der Werkrealschule

Gruppenfoto von Grundschülerinnen und -schülern auf der Bühne in einem Veranstaltungssaal
  • Schule

Kinderkongress zur Ganztagsbetreuung

Zwei Mädchen sitzen an einem Tisch und schreiben, eine Frau beugt sich über ihre Schulter.
  • Schule

Große Unterschiede bei Lernstandsdiagnose

Weißenau: Mehrere Grundschüler singen der Grundschule nach dem Unterricht ein Lied und bewegen dazu ihre Hände. (Foto: © dpa)
  • Schule

VERA-Ergebnisse 2024 veröffentlicht

Quantum for all
  • Forschung

4,7 Millionen Euro für Graduiertenschule

Gruppenbild mit den Gewinnerinnen und Gewinnern des Schülermedienpreises 2024
  • Medienbildung

Schülermedienpreis 2024 verliehen

Kinder sitzen im Unterricht an Computern.
  • MINT-BERUFE

Abschlussveranstaltung von „Girls´ Digital Camps“

(v.l.n.r.) Peter Schilling, Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und der Bevollmächtigte des Landes Baden-Württemberg beim Bund, Rudi Hoogvliet
  • Politisches Sommerfest

Stallwächterparty 2024 zum Thema Luft- und Raumfahrt

Symbolbild Bländed Learning
  • Hochschulen

Land fördert flexible Studienangebote

Polizei mit BW-Wappen
  • Polizei

Haus der Geschichte und Polizei feiern zehnjährige Kooperation

Preisträgerinnen und Preisträger mit Urkunden u.a. mit Kultusministerin Theresa Schopper
  • Schule

Demokratie-Schulpreis zum ersten Mal vergeben

BeKi in der Kita
  • Ernährung

Landesweite Aktionstage zum EU-Schulprogramm

Eine Professorin steht beim Unterricht vor Studentinnen und Studenten.
  • Hochschule

Studie zu Gehaltsunterschieden an Hochschulen veröffentlicht

Ein Monteur befestigt Solarpanele auf einem Dach.
  • Landesgebäude

Splett besichtigt aktuelle Photovoltaikprojekte

Vor grauem Hintergrund stehen eine Frau in grünem Oberteil, daneben ein Mann mit grauem Jacket.
  • Gymnasium

Rektor des MINT-Exzellenz-Landesgymnasiums ernannt

Ein Ausbilder erklärt in einem Techniklabor jugendlichen Auszubildenden etwas.
  • Ausbildung

Ausbildungsmarkt ist stark in Bewegung

Zwei Frauen, zwei Männer und drei Mädchen stehen nebeneinander, die Mädchen halten Urkunde in ihren Händen.
  • Realschule

Realschulpreis „NANU?!“ für 2024 vergeben

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an. (Bild: © Patrick Pleul / dpa)
  • Schule

Informationen zum Thema „Hitzefrei“ an Schulen