Mit dem Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt das Land kleine, kreative Unternehmen im ländlichen Raum. Bewerbungen für die bevorstehende Auswahlrunde sind noch bis zum 28. Februar 2024 möglich.
„Angesichts aktueller wirtschaftlicher Herausforderungen setzt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf zielgerichtete Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen im Ländlichen Raum. Mit einem klaren Fokus auf nachhaltige Entwicklung und wirtschaftliche Resilienz werden Fördermittel bereitgestellt. Um auf lange Sicht Arbeitsplätze und Wohlstand im Ländlichen Raum zu sichern, ist die Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen im ländlichen Raum besonders wichtig. Wir wollen mit der Förderlinie ,Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ kleine, kreative Unternehmen fördern. Wir sehen das besondere Potenzial gerade in diesen Unternehmen, die zu etwas Großem werden wollen, die etwas bewegen und verbessern können. Unser Ziel ist es dabei auch, mehr Projekte im Bereich Bioökonomie und Klimaschutz voranzutreiben und somit insbesondere den vermeintlich kleinen, aber innovativen Ideen die Möglichkeit und die finanziellen Mittel zum Wachsen zu geben“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
„Um die - gegenwärtig schwache - wirtschaftliche Entwicklung zu stärken, müssen wir Unternehmen unterstützen, die bereit und in der Lage sind, sich weiterzuentwickeln. ,Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ ist für innovative Unternehmen die Förderlinie der Wahl, wenn es um die Etablierung von einzigartigen Ideen auf dem Markt geht. Die Förderlinie richtet sich an kleine und mittelständische innovationsorientierte Unternehmen (KMU) mit weniger als 100 Mitarbeitern, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. „Unsere kleinen und mittleren Unternehmen im Ländlichen Raum sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. In Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen sind gezielte Unterstützung und strategische Investitionen noch wichtiger, um Arbeitsplätze zu sichern und die ländliche Entwicklung voranzutreiben“, betonte Hauk.
Bewerbungen für die Förderlinie im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) können in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeinde noch bis einschließlich Mittwoch, 28. Februar 2024, eingereicht werden.
Förderlinie „Spitze auf dem Land!“
Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Im Sinne des Green Deals können Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und zur Kreislaufwirtschaft leisten, eine Förderung bis 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.
In der Förderperiode 2021 bis 2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. In der zurückliegenden Tranche 21 der angelaufenen neuen Förderperiode bewarben sich 21 Unternehmen. Davon wurden 14 Projekte zur Förderung mit insgesamt 5,6 Millionen Euro ausgewählt.
Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.